Full text : Preußisches Landbuch

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stimmt.  Eine  mit  Korporationsrechten  begabte  Wohlthätigkeits-Anftalt,
ist  sie  ursprünglich  mit  einem  noch  aus  den  Zeiten  der  Fremdherrschaft
namentlich  aus  Tanzmusik-  und  Polizei-Strafgeldern  aufgesammelten
Kapltale  fundlrt;  diejenigen  Gemeinden,  welche  an  jenem  Kapitale  cm*
°Ģch  kemen  Theil  hatten,  haben  später  durch  Einzahlung  eines  veräSSSSSI

b.  Derfflingersche  Stipendien.
Kreise.  Aus  dem  Ertrag  dieser  Güter  hat  das  Pädagogium  in  Lüttichau ­
  2  Stipendien  à  50  Thlr.  an  zwei  lutherische  Studirendc  der
Theologie,  welche  Schüler  des  Züllichauer  Waisenhauses  gewesen  sind,
zu  verabfolgen.  Den  beiden  Pröpsten  zu  Berlin  gebührt  das  Kollationsrecht ­
  abwechselnd.
Detloffsches  Legat,
von  dem  Platzmajor  Gustav  Benjamin  Detloff  zu  Berlin,  (t  1792)
herrührend.  Er  vermachte  2725  Thlr.,  von  deren  Zinsen  würdige,
den  Predigern  bekannte  Haus-Arme  der  Marien-Kirchc  mit  3  bü  4
ş.,  mit  mehr,  unterstützt  werden  sollen.  Die  Verwaltung
des  Kapitals  liegt  den  Predigern  der  Marien-Kirchc  ob.
Denth-Edzardi  Stiftung  zu  Anklam,
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g.  qn  's  c  deutsche-  Haus  zu  Merseburg.
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tunm  zu  erziehen,  soweit  es  ihr  körperlicher  und  Geisteszustand  ge-
            
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