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12 für jenes und 10 für diese), sowie die im Genuffe des v. Laden-
ber gschcn Stipendiums sich befindenden Forst-Eleven sind von beiden
Zahlungen befreit. Sonstige Befreiungen oder Erleichterungen können
ausnahmsweise nur vom Finanz-Minister bewilligt werden. Vgl. von
Ladenberg, v. R e u ß - Stiftung.
Fortbildungs-Anstalten zu Berlin.
Ein städtisches Institut, mit dem Friedrichs-Gymnasium, der Königs-
städtischcn und der Louifenstädtifchen Real-Schule verbunden. Sic sollen
den bereits aus der Schule in das Gewerks- und Gefchäftsleben ein
getretenen jungen Leuten Gelegenheit geben, theils die Lücken auszu
füllen, welche ein früher vernachlässigter Schul-Unterricht in ihrer Bil
dung gelüsten hat, theils die in der Schule gewonnenen Kenntnisse und
Fertigkeiten zu befestigen und zu erweitern, theils endlich einen höheren
Grad wissenschaftlicher Bildung zu erwerben, wenn der Lebensberuf oder
ein inneres Bedürfniß das Verlangen danach erweckt. Die Fortbildungs
Anstalten berücksichtigen daher nicht nur die früheren Schüler der Ele
mentar-Schule (im Allgemeinen den Handwerkerstand), sondern auch
die früheren Zöglinge der höheren Bürgerschule (den Kaufmanns- und
Gcwerbcstand). Handwerks-Lehrlinge haben die Sonntagsschulcn
zu besuchen und werden in die Fortbildungs-Anstalten nur aufgenom
men, wenn sie die dazu erforderlichen Kenntnisse nachweisen. Die Zög
linge der Fortbildungs-Anstalten benutzen die Volksbibliotheken (f. d.)
und zahlen vierteljährlich 15 Sgr. Schulgeld, wovon indeß Handwerks-
Lehrlinge befreit sind. Vgl. We bersche Stiftung.
Joh Fr. Frägersches Waisen-Jnstitnt zu Rer'chenbach in Schlesien,
von dem Partikulier Fräger 1836 begründet und später vergrößert,
so daß das Institut im Jahre 1859 ein Vermögen von 135,300 Thlr.
hatte und ein neu erbautes Haus bezog. Der Stifter machte sich um
die Stadt noch anderweit verdient. Da das Waisen-Institut nur Kin
der evangelischer Konfession aufnimmt, so bestimmte Fräger besonders
noch ein Kapital von mehr als 4000 Thlrn. zur Unterstützung von
Rcichcnbacher Waisenknaben katholischen Glaubens. Durch die Zinsen
eines Vermächtnisses von 6000 Thlrn. sollen verschämte Arme unter
stützt werden. Seit der Stiftung des Waiseu-Institutes waren bis
1859 darin 90 Knaben und 47 Mädchen erzogen worden.
Elias Hirschel Frankel
zu Berlin, bestimmte in letztwilligen Verordnungen von 1789 und 1790
ein Kapital von 30,000 Thlrn. zu milden Zwecken, in der Art, daß
die Zinsen zur Unterstützung armer Familienglieder, zur Ausstattung
von Bräuten in der Familie und zur Unterstützung für die des Alten
Testaincnts Beflissenen verwandt werden. Das Kapital sollte bis auf
den Betrag von 20,000 Thlrn. redncirt, und daher eine Summe von
10,000 Thlrn. zu gedachten Zwecken verwendet werden können. Die
Stiftung steht unter Aufsicht des k. Polizei Präsidii.