Full text : Preußisches Landbuch

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12  für  jenes  und  10  für  diese),  sowie  die  im  Genuffe  des  v.  Ladenber
  gschcn  Stipendiums  sich  befindenden  Forst-Eleven  sind  von  beiden
Zahlungen  befreit.  Sonstige  Befreiungen  oder  Erleichterungen  können
ausnahmsweise  nur  vom  Finanz-Minister  bewilligt  werden.  Vgl.  von
Ladenberg,  v.  R  e  u  ß  -  Stiftung.
Fortbildungs-Anstalten  zu  Berlin.
Ein  städtisches  Institut,  mit  dem  Friedrichs-Gymnasium,  der  Königsstädtischcn
  und  der  Louifenstädtifchen  Real-Schule  verbunden.  Sic  sollen
den  bereits  aus  der  Schule  in  das  Gewerks-  und  Gefchäftsleben  eingetretenen ­
  jungen  Leuten  Gelegenheit  geben,  theils  die  Lücken  auszufüllen, ­
  welche  ein  früher  vernachlässigter  Schul-Unterricht  in  ihrer  Bildung ­
  gelüsten  hat,  theils  die  in  der  Schule  gewonnenen  Kenntnisse  und
Fertigkeiten  zu  befestigen  und  zu  erweitern,  theils  endlich  einen  höheren
Grad  wissenschaftlicher  Bildung  zu  erwerben,  wenn  der  Lebensberuf  oder
ein  inneres  Bedürfniß  das  Verlangen  danach  erweckt.  Die  FortbildungsAnstalten ­
  berücksichtigen  daher  nicht  nur  die  früheren  Schüler  der  Elementar-Schule ­
  (im  Allgemeinen  den  Handwerkerstand),  sondern  auch
die  früheren  Zöglinge  der  höheren  Bürgerschule  (den  Kaufmanns-  und
Gcwerbcstand).  Handwerks-Lehrlinge  haben  die  Sonntagsschulcn
zu  besuchen  und  werden  in  die  Fortbildungs-Anstalten  nur  aufgenommen, ­
  wenn  sie  die  dazu  erforderlichen  Kenntnisse  nachweisen.  Die  Zöglinge ­
  der  Fortbildungs-Anstalten  benutzen  die  Volksbibliotheken  (f.  d.)
und  zahlen  vierteljährlich  15  Sgr.  Schulgeld,  wovon  indeß  Handwerks-Lehrlinge
  befreit  sind.  Vgl.  We  bersche  Stiftung.
Joh  Fr.  Frägersches  Waisen-Jnstitnt  zu  Rer'chenbach  in  Schlesien,
von  dem  Partikulier  Fräger  1836  begründet  und  später  vergrößert,
so  daß  das  Institut  im  Jahre  1859  ein  Vermögen  von  135,300  Thlr.
hatte  und  ein  neu  erbautes  Haus  bezog.  Der  Stifter  machte  sich  um
die  Stadt  noch  anderweit  verdient.  Da  das  Waisen-Institut  nur  Kinder ­
  evangelischer  Konfession  aufnimmt,  so  bestimmte  Fräger  besonders
noch  ein  Kapital  von  mehr  als  4000  Thlrn.  zur  Unterstützung  von
Rcichcnbacher  Waisenknaben  katholischen  Glaubens.  Durch  die  Zinsen
eines  Vermächtnisses  von  6000  Thlrn.  sollen  verschämte  Arme  unterstützt ­
  werden.  Seit  der  Stiftung  des  Waiseu-Institutes  waren  bis
1859  darin  90  Knaben  und  47  Mädchen  erzogen  worden.
Elias  Hirschel  Frankel
zu  Berlin,  bestimmte  in  letztwilligen  Verordnungen  von  1789  und  1790
ein  Kapital  von  30,000  Thlrn.  zu  milden  Zwecken,  in  der  Art,  daß
die  Zinsen  zur  Unterstützung  armer  Familienglieder,  zur  Ausstattung
von  Bräuten  in  der  Familie  und  zur  Unterstützung  für  die  des  Alten
Testaincnts  Beflissenen  verwandt  werden.  Das  Kapital  sollte  bis  auf
den  Betrag  von  20,000  Thlrn.  redncirt,  und  daher  eine  Summe  von
10,000  Thlrn.  zu  gedachten  Zwecken  verwendet  werden  können.  Die
Stiftung  steht  unter  Aufsicht  des  k.  Polizei  Präsidii.
            
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