Full text: Preußisches Landbuch

202 
dereinst für immerwährende Zeiten 50 Kinder von 6—14 Jahren auf 
genommen, ernährt, bekleidet und erzogen werden könnten. 
Friedrich-Wilhelm-.Prämien-Stiftuiia für Elementar Schullehrer des Regierung-- 
Bezirks Trier. 
Die 18 5 -r bei der Anwesenheit Königs Friedrich Wilhelm IV im 
ÄcQicru,t88 = Mrs Inet füt chtcß Gnmicnmag ^ Icnh 
mals (Königs-Warte auf dem Hochwalde) gesammelten Beitrage wur 
den, nachdem das Unternehmen auf Schwierigkeiten gestoben, zu eurer 
Prämien-Stistttnq für die Elcmeutar-Schullehrer des Regierungsbezirks 
Trier bestimmt, in der Art, daß der Reinertrag des rentbar anzulegen 
den Stiftungsfonds nach Abzug eines für Deckung und Augmentaron 
zu reservirenden } alljährlich zu Prämien im Betrage von ļc J) J- 
verwendet und aktiven Elementar-Schullchrern des Regierung ' ezr 
zuerkannt werden soll, welche 25 oder mehr Fahre rn i)rem^ crnfe 
thätig gewesen sind, und neben würdiger Führung rn und au^er dem 
Dienste sich durch Pflichttreue, Eifer und gedeihlichen Erfolg um das 
Unterrichts- und Erziehungs-Wesen verdient gemacht haben. Elementar^ 
Schullehrerinnen des Bezirks konkurrlren mit gleichen Unspruchcu und 
unter gleichen Voraussetzungen. Das Vermögen der Stiftung steht 
unter Aufsicht der Regierung zu Trier und bei Zuerkennung der Prä 
mien sollen folgende Grundsätze leitend sein: a) Konfessionelle Rück^ 
sichten treten nur insofern ein, als darauf zu achten ist, das; te Bh 
Wendung-,, in, Ganzen dem B-rhältnisie -ntspr-ch-n. ,„ welchen, b.c 
Summe der zur Priimiirnng geeigneten Lehrer einer Kaufe sian zu der 
Gesammtzahl der geeigneten Lehrer des ganzen Bezirk« stet . ) 
warn 
àr auf überwiegende bedürftige Umstände zu stlitzen. D»c Znerken 
nunas-Dckrete der Regierung werden alljährlich am 15. Oktober erlaßen, 
Erinnerungszeichen an die Veranlassung des Instituts. 
Friedrich- Wilhelms -Stiftung zu Berlin, 
n im 31 sten Stadtbezirk. Zum Andenken an die silberne Hochzeit- 
HM!
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.