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der deutschen Sprache und des deutschen Schriftthums, beschäftigt sich
auch mit deutsche Literatur. Sie hat eine ansehnliche Bücher-Samm-
lung und der jährliche Beitrag des einzelnen Mitgliedes beträgt
5 Thlr. Zeitiger Direktor Dr. Augu st.
Gesellschaft für Erdkunde zn Berlin.
Der Zweck dieser seit 1828 bestehenden Gesellschaft ist Beförderung der ge
nannten Wissenschaft im weitesten Sinne des Worts, durch freie mündliche
oder schriftliche Mittheilung. Jeder, von dem bekannt ist, daß er die ganze
Erdkunde oder einen Zweig derselben zu seinem wissenschaftlichen Stu
dium gemacht hat, desgleichen Künstler, die durch ihre Geschicklichkeit das
Studium derselben befördern, so wie Alle, welche durch Mittheilung
von Materialien dem Zwecke der Gesellschaft nützlich werden können,
sind fähig, noch stattgefundener Ballotage als Mitglieder ausgenommen
zu werden. Die Gesellschaft (zeitiger Borsitzender Prof. Dove) hatte
im Jahre 1859 ein Vermögen von 9100 Thlr.
Gesellschaft jüdischer Handwerker und Künstler zur gegenseitigen Unterstützung
in Krankheitsfällen.
Ein seit 1846 bestehender Berliner Lokal - Bercin zum Zweck: die
etablirten Handwerker und Künstler in Erkrankungsfällcn mit ärztlicher
Behandlung, Medikamenten, Bädern rc. und baarem Gelde (21 Thlr.
wöchentlich) zu unterstützen. Die Mitglieder zahlen einen Beitrag von
2 Thlr. jährlich. Die Einnahme 1863 betrug 1435, die Ausgabe
1414 Thlr., und es wurden von den Gesellschafts - Aerzten 219
Mitglieder behandelt. — Der Fonds besteht zur Zeit in 3500 Thlr.
Verbunden mit dem Unternehmen ist eine „Hülss-Anstalt für Wittwen
und Waisen", welche 1862 einen Fonds von 3025 Thlr. besaß und
eine Einnahme von 445 Thlr. hatte.
Gesellschaft naturforschcuder Freunde zu Berlin.
1773 errichtet, 1784 erueuert, 1791 durch eine mit Königl. Bestätigung
versehene Akte bestätigt. Sie hat ein eigenes vom Könige ihr ge
schenktes Hans (Französischestr. 29), ein Naturalien-Kabinct und eine
ansehnliche Bibliothek.
Gesellschaft Schomcr la Huker.
Eine alte Berliner, im Jahre 1861 neu organisirte und mit einem
Statut versehene Gesellschaft, verfolgt sie neben ihrer rituellen allge-
meinen Tendenz (alltägliche besondere Andachtsübungen vor Beginn des
Frühgottesdieustes in der Synagoge) noch den besondern Zweck der
„Unterstützung von Leidtragenden". Es darf nach jüdischem Ritualgesetze
der Leidtragende während der ersten sieben Trauertage seinem Geschäfte
nicht nachgehen und werden deshalb allen Leidtragenden, ohne Aus
nahme, während dieser Zeit von der Gesellschaft verschlossene Büchsen
mit eingcsicgelten Schlüsseln dazu zugesendet, um, wenn sie wohlhabend
sind, darein eine Wohlthätigkeitsspcnde zu legen, ober, wenn sic der
Unterstützung bedürftig sein sollten, dieselbe sich daraus nach eigenem
Ermessen zu nehmen. Die Einrichtung hierzu ist angeblich so künstlich