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Hülfs Fonds zur Unterstützung bedrängter Handwerker in Langensalza.
Er besteht in 500 Thlr. ; wird von den Kommunal-Behörden und dem
Gewerbe-Verein verwaltet und gewährt Vorschüße bis zur Höhe von
50 Thlr. Wöchentlich ist 1 Sgr. vom Thaler zurückzuzahlen.
Hülfskasse der Niederlansitz zu Lübben.
Ein 1852 gegründetes kommunalständischcs Darlchns-Institut, von
König Friedrich Wilhelm IV. mit 39,000 Thlr. dotirt und nach dem
Reglement vom 4. Oktbr. 1852 (Rauer, Neuere ständische Gesetzgebung
S. 354.) verwaltet. Ein Theil der Zinsen dient zur Vermehrung des
Stamm-Fonds, die übrigen, einschließlich der früher zur Prämiirung
von Sparkassen-Jnteressenten verwendeten Antheile sind dem Kommunal-
Landtage zu öffentlichen Zwecken, namentlich zur Begründung und Un
terstützung von Rettungshäusern überwiesen. Der Kapital-Fonds war
Ende 1863 auf 42,056 Thlr. herangewachsen.
Hülfskasse der Oberlausitz zu Görlitz.
Ein kommunalständischcs Darlehns-Jnstitut, 1852 mit einem aus Staats-
Fonds bewilligten Dotations-Fonds von 25,000 Thlr. begründet und
nach dem Statut vom 24. Mai 1853 (Rauer, Neuere ständische Ge
setzgebung S. 383) verwaltet. Ein Theil der Zinsen wird zur Ver
stärkung des Fonds, ein anderer zu öffentlichen Zwecken und zur Be
lohnung treuer Dienstboten verwendet. Vgl. Provinzial-Hülfskafse zu
Breslau.
Hülfs- und UnterstützungS-Berein zu Kapellen (MörS),
für Dienstboten, Handwerker und Tagelöhner. Er ist 1862 in Wirk
samkeit getreten und die Mitglieder zahlen jährlich 1 Thlr. Der Ver
ein bezweckt die Unterstützung und freie ärztliche Behandlung der Mit
glieder in Krankheitsfällen, sowie die Zahlung eines Beitrages zu den
Beerdigungskosten.
Hülss-Verein der ev. Gemeinde zu Odenkirchen (Gladbach).
Er besteht seit 1836, hat 138 Mitglieder und einen Fonds von
600 Thlr.
HülfS-Verein des 14. Stadtbezirks zu Magdeburg,
1850 zur Aufhülfe und Unterstützung bedürftiger Mitglieder gegründet.
Die Zahl dieser Mitglieder betragt 143, die jährlich verabreichten Un
terstützungen belaufen sich auf etwa 190 Thlr. und es ist ein Kapital-
Vermögen von 1200 Thlr. vorhanden.
Hülfs-Verein für jüdische Studirende zu Berlin.
Er besteht seit 1841, erhielt 1859 beschränkte Korporations-Rechte und
hat den Zweck, arme jüdische Jünglinge vom Handel abzuhalten und
einer wissenschaftlichen Bildung zuzuführen. Die Unterstützungen wer
den nicht als Almosen, sondern unter der Bedingung der Rückerstattung
gegeben. Bis zur Mitte 1858 hatte der Verein 191 Studenten mo
natliche Unterstützungen mit überhaupt 76581 Thlr. gewährt, und außer-