Full text : Preußisches Landbuch

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Institut  der  barmherzigen  Schwestern  zu  Mettlach  (Merzig).
Die  vier  Schwestern  beschäftigen  sich  mit  Pflege  armer  Kranken,  Elementar- ­
  und  Näh-Unterricht.
Institut  der  barmherzigen  Schwestern  zu  Münster.
Eine  Privat-Familien-Stiftung,  von  der  t  Gräfin  Sophie  Charlotte
Eleonore  zu  Stolbcrg-Stolberg  geb.  Gräfin  v.  Redern  1839
errichtet  und  dotirt.  Die  Oberaufsicht  über  die  Stiftung  wurde  den
männlichen  Abkömmlingen  übertragen.  Die  innere  Leitung  der  Anstalt
führt  ein  Direktor,  dem  die  Annahme  und  die  Entlassung  der  barmherzigen ­
  Schwestern,  die  Wahl  der  Oberin,  überhaupt  die  Entscheidung
in  allen  Angelegenheiten  zusteht,  welche  sich  auf  die  Leitung  und  Disciplin ­
  der  Anstalt  in  geistlicher  Hinsicht  beziehen.  Die  Verwaltung
des  Vermögens  ist  einem  Kuratorium  übertragen,  welches  außer
dem  gedachten  Direktor  aus  dem  jedesmaligen  Stammhalter  der  Gräflich ­
  Drost  eschen  Familie  zu  Münster  und  aus  dem  jedesmalige«
Pfarrer  zu  St.  Ludger  bestehen  soll.
Institut  der  barmherzigen  Schwestern  zu  Paderborn.
1841  von  dem  Bischöfe  Frhrn.  v.  L  edebur-Wicheln  (s.  d.)  begründet
und  mit  einer  Rente  dotirt.  Bgl.  Dämmers.
Institut  für  Kirchen-Musik.
Im  Jahre  1822  zu  Berlin  begründet,  bezweckt  diese  Anstalt  die  musikalische ­
  Ausbildung  junger  Leute  zu  Organisten  und  Musiklehrern  an
Gymnasien  und  Seminarien.  Unterrichts-Gegenstände  sind:  Orgelund
  Klavierspiel,  Theorie  der  Musik,  Gesang-Unterricht,  Geschichte  der
Musik  und  der  Orgel,  und  Vokal-  und  Instrumental-Uebungen  zur
Ausführung  klassischer  Musikwerke.  Der  Kursus  währt  ein  Jahr,  wird
aber  zweckmäßig  auf  2  Jahre  verlängert,  um  sowohl  im  Orgel-  und
Klavierspiel,  als  in  der  Komposition  die  möglichste  Ausbildung  zu  erreichen. ­
  Zahl  der  ordentlichen  Zöglinge  20;  außerdem  können  bis
6  Hospites  dem  theoretischen  Unterrichte  beiwohnen.  Um  aufgenommen
zu  werden,  muß  man  entweder  ein  Gymnasium  bis  Secunda  besucht
oder  das  Wahlfähigkcitszcugniß  bei  dem  Abgänge  von  einem  Seminar
erhalten  haben.  Der  Aspirant  darf  nicht  unter  17  Jahren  alt  sein;
man  setzt  bei  ihm  eine  solide  Fertigkeit  im  Klavierspiel  voraus,  und
daß  er  seinen  Beruf  für  die  Musik  durch  Zeugnisse  darthun  kann.
Das  Gesuch  um  Aufnahme  ist  bei  den  Königl.  Regierungen  anzubringen. ­
  Der  Unterricht  wird  unentgeltlich  ertheilt;  für  Wohnung  und
Unterhalt  sorgt  jeder  selbst.  Die  Anstalt  (Direktor  und  erster  Lehrer
Prof.  Bach)  steht  in  Verbindung  mit  der  Akademie  der  Künste.  Nach
dem  Reglement  vom  4.  Septbr.  1834  erhalten  talentvolle  Zöglinge
monatliche  Remunerationen  von  3—5  Thlr.
Institut  zur  Abwehrung  der  Armuth  unter  jüdischen  Familienvätern  in  Breslau.
Die  Errichtung  desselben  wurde  von  Jonas  Fränkel  (s.  d.)  letztwillig
angeordnet,  damit  achtbare,  der  Unterstützung  würdige  Familienväter
israelitischen  Glaubens  gegen  2  pCt.  Zinsen  pro  anno  ein  Darlehn
            
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