Full text : Preußisches Landbuch

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Karl  Borromäus  besorgt.  Jährlicher  Bedarf  10,000  Thlr.  ;  Kapital-Vermögen
  5000  Thlr.
St.  Johanniö-Stift  zu  Paderborn.
Ein  Institut  zur  Aufnahme  alter  hülfloser  Personen  aus  der  ev.  Diöcese
  Paderborn.
Johannis-Hospital  zu  Wernigerode,
seit  1583  bestehend,  jetzt  znr  Aufnahme  armer  Leute  bestimmt.  Es  finden ­
  darin  20  Konventualen  freie  Wohnung,  Feuerung  und  beziehen
118  Thlr.  zu  gleichen  Theilen;  7  Exspektanten  erhalten  Wohnung  und
Feuerung;  Einkaufsgeld  10}  Thlr.  Das  Spital  darf  in  der  Lta  t
und  auf  dem  Lande  Geld  und  Naturalien  sammeln,  die  unter  sämmtliche ­
  Insassen  vertheilt  werden.  Vermögen  4500  Thlr.  Kapital  und
einige  Grundstücke.
Johannishof  zu  Ohra  (Danzig).
eine  Rettungs-Anstalt  für  (zur  Zeit  10)  verwahrlosete  Kinder.
St.  Johannis-Kirche  zu  Moabit  (Berlin),
v°»  König  Friedrich  Wilhelm  III.  <1835)  erbaut,  unter  Friedrich  Wil-Helm
  IV.  mit  Thurm,  Pfarre  und  Schulhaus  versehen.  Konfirmanden-Stiftnng,
  1860  bei  dem  25  jährigen  Jubiläum  der  Kirche  Mit
100  Thlr.  für  arme  Konfirmanden  begründet.
Johanniter-Orden,
Der  ursprüngliche  Gründer  des  Johanniter-Ordens  in  dem  heutigen
Preußen  war  Albrecht  der  Bär,  welcher  1158  mit  den  Hospitalité»
am  heiligen  Grabe  in  Verbindung  getreten  war.  1327  wurde  tue  Battei
Brandenburg  errichtet  und  von  den  Rittern  ein  eigner  Herrenmelster  nt
der  Mark  gewählt;  im  westfälischen  Frieden  erhielt  der  Rechtsbestand
der  Ballei  eine  weitere  staatsrechttiche  Bestätigung;  während  der  französischen ­
  Occupation  wurden  (1810)  die  reichen  Besitzungen  der  Baller
vom  Staate  eingezogen,  1811  die  letztere  selbst  ausgelost,  dagegen  181-zum
  Andenken  an  dieselbe  der  k.  preußische  Johanniter-Orden  geslislel,
der,  wie  alle  übrigen  Orden,  für  Verdienste  und  Gnadenzerchen  verliehen ­
  wurde.  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  erließ  am  15.  Oktober
1852  eine  Kabincts  -Ordre,  welche  den  Orden  wieder  aufrichtete  und
ihn  einer  seiner  ursprünglichen  Stiftung  entsprechenden  gemeinnützigen
Bestimmung  wieder  zuführen  sollte.  Die  Ballei  Brandenburg  wurde
neu  hergestellt,  die  Statuten  derselben  bestätigt,  Prinz  Karl  als  Herrenmeister
  an  die  Spitze  der  Korporation  gestellt  und  ihm  Kommendatoren
(Komthure),  Ehren-Kommelldatoren  und  sonstige  Würdenträger  zur
Seite  gegeben;  übrigens  sollte  der  Orden  satzungsmäßig  aus  zwei
Klassen  von  Rittern  bestehen:  Rechtsrittern  und  Ehrenrittern,  welche
beide  vereint  nach  Ländern  und  Provinzen  eigene  Genossenschaften  (in
Preußen  mit  Korporations-Rechten  versehen)  bilden.  Jeder  Rechts-  _
ritter  muß  erst  Ehrenrittcr  gewesen  sein  und  erhält  btc  neue  U'm'öc
persönlich  durch  den  Ritterschlag  vom  Herrenmeister.  Ehrenrittcr  kann
jeder  evangelische  Edelmann  werden,  der  sich  dell  Ordens-Regeln  unter-
            
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