Full text : Preußisches Landbuch

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Mitgliedes  besteht.  Im  Jahre  1859  betrug  die  Zahl  der  verpflegten
Irren  überhaupt  217.
Irren-Bewahranstalt  zu  Greifswald,
ein  ständisches  Provinzial-Jnstitut  für  Neu-Vorpommern  und  Rügen,  in
welchem  die  Regierung  zu  Stralsund  jährlich  zwei  Freistellen  zu  vergeben
hat.  Ausnahmsweise  können  auch  Kranke  aus  Pommern  jenseits  der
Peene  aufgenommen  werden.  Die  Verwaltung  steht  dem  Kommunal-Landtage
  zu.
Jrren-Bewahr-Anstalt  zu  Brieg,
Ein  ständisches  Institut  zur  Aufnahme  von  173  Pfleglingen  beiderlei
Geschlechts.
Irren-Heil-  und  Pflege  Anstalt  in  Allenberg  (bei  Wehlau).
Die  1853  eröffnete  ständische  Anstalt  besteht  für  Geisteskranke  beiderlei ­
  Geschlechts  aus  den  Regierungsbezirken  Königsberg  und  Gumbinnen
zur  Herstellung  der  Heilbaren  (Kranken)  und  zur  Besicrung  und  Verwahrung ­
  der  gefährlichen  Unheilbaren  (Pfleglinge).  —  Normalzahl  der
Aufzunehmenden  250,  worunter  höchstens  150  Pfleglinge  sein  dürfen.
Land-  und  ortsarme  Geisteskranke  ans  Ostpreußen  genießen  in  der  Anstalt ­
  (Freistellen)  unentgeltliche  Abwartung  und  Verpflegung.  Für  gemüthskranke
  Militairs  aus  dem  Stande  der  Unteroffiziere  und  Gemeinen ­
  bestehen  zwei  Freistellen.  Die  Anstalt  hatte  1859  ein  Vermögen
von  22,600  Thlr.
Irren-Heil-  und  Pflege-Anstalt  zu  Schwetz.
Ein  am  1.  April  1855  eröffnetes  ständisches  Provinzial  -  Institut  für
Geisteskranke  beiderlei  Geschlechts  aus  den  Regierungsbezirken  Danzig
und  Marienwcrdcr  zur  Herstellung  der  Heilbaren  (Kranken)  und  zur
Bcfferung  und  Verwahrung  der  gefährlichen  Unheilbaren  (Pfleglinge).
Die  Normalzahl  der  Aufzunehmenden  ist  250.  Land-  und  ortsarme
Geisteskranke  genießen  unentgeltliche  Abwartung  und  Verpflegung  (Freistellen). ­
  Für  gemüthskrankc  Militairs  aus  dem  Stande  der  Unteroffiziere ­
  und  Gemeinen  sind  zwei  Freistellen  gegründet.
Irren  Pflege-Anstalt  zu  Buuzlau,
ein  im  Jahre  1824  zu  Plagwitz  begründetes,  1863  hierher  verlegtes
ständisches  Provinzial-Jnstitut  für  unheilbare  und  tobsüchtige  Gcmüthskranke.
  Die  Verwaltung  ist  durch  das  Reglement  vom  20.  Oktober
1863  geregelt.
Irren-Pflege-Anstalt  St.  Joseph  zu  dienst.
Ein  1858  von  der  geistl.  Genossenschaft  der  barmherzigen  Schwestern
daselbst  gegründetes  und  seitdem  geleitetes  Privat-Jnstitut  (ohne  Korporations-Rechte) ­
  zur  Aufnahme  und  Verpflegung  unheilbarer  weiblicher
Irren.  Das  Haus  enthält  32  Räume  für  die  Pfleglinge,  darunter
9  Zellen  für  Jsolirnng  der  tobsüchtigen  und  ihrer  Umgebung  gefährlichen ­
  Individuen.  Die  Wegegelder  bilden  die  Einnahme  des  Instituts.
Sie  betragen  für  Unbemittelte  120  Thlr.  jährlich.
            
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