Full text: Preußisches Landbuch

Kamsdorfer Bergbau-Hitlfskaste 
zu Groß-Kamsdorf (Ziegenrück). Bethciligt an dieser Kaste sind die 
sämmtlichen verliehenen und noch zu verleihenden, incl. der fristenden 
Bergwerke des Kreises Ziegenrück mit Ausschluß der Voigtländischen 
vier Enclaven, ohne Rücksicht darauf, ob die Besitzer dieser Werke einen 
Beitrag zu der Kasse geleistet haben oder nicht. Das Kapital und der 
Ertrag desselben wird zur Hebung und Beförderung des Bergbaues, 
sowie zur Unterstützung solcher Anlagen und Unternehmungen verwen 
det, welche allen oder mehreren Bctheiligten zum Vortheil gereichen. 
Namentlich sollen daraus die nach dem Statut vom 7. Dezember 1861 
ans die betheiligten Werke fallenden Beiträge zur Kaste der Eislebener 
Bergschule gezahlt, Unterstützungen an würdige Bergschüler sowohl wäh 
rend ihres Aufenthalts auf der Schule, als nachher zu ihrer weiteren 
Ausbildung gewährt, die Kosten der Unterhaltung der Kamsdorfer berg 
männischen Vorschule bestritten, die gewerkschaftliche Bibliothek und 
Probir-Anstalt unterhalten, resp. erweitert werden. Ferner können, 
wenn der jährliche Zinsen-Betrag es gestattet, Beiträge zur Unter 
stützung des bergmännischen Musik- und Gesang-Korps, zur Feier von 
Knappschaftsfestcn und dergl. geleistet werden. Endlich können aus 
dem Vermögen der Kaffe (13,500 Thlr.) unverzinsliche Vorschüsse an 
die Eigenthümer der an dem Institute betheiligten Werke behufs Aus 
führung größerer Betriebs-Ausführungen und nützlicher bergbaulicher 
Anlagen gewährt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß das zins 
tragende Vermögen des Instituts nie bis unter 8000 Thlr. vermindert 
wird. Die Bedingungen, unter denen dergleichen Vorschüße gegeben 
werden, die Art der Sicherstellung und der Modus der Rückzahlung 
bleibt für jeden einzelnen Fall der Bestimmung der Interessenten über 
lasten. Fällt ein bctheiligtcs Werk ins Freie, und wird binnen zehn 
Jahren anderweit verliehen, so erlangt dasselbe nur dann wieder An 
theil an dem Institut, wenn die beliehcne Gewerkschaft die bei dem 
Auflässigwerden etwa unerstattet gebliebenen und nicht bcizutreiben ge 
wesenen Vorschüsse an die Kasse entrichtet. Eine Erhebung von Bei 
trägen zur Bergbau-Hülfskasse findet nicht statt. Die Aufsicht des 
Staates über die Verwaltung der Bergbau-Hülsskasse führt das Königl. 
Ober-Bergamt zu Halle. 
Kandidaten-Konvikt zu Magdeburg, 
am 1. Oktober 1857 bei dem Pädagogium des Klosters U. L. Fr. er 
öffnet und aus dessen Fonds unterhalten. Das Institut ist eine Bil 
dungsschule für Lehrer und soll zur Beseitigung des Mangels an theo 
logisch gebildeten Gymnasiallehrern beitragen. Die Zahl der Kandi 
daten ist vorläufig auf drei beschränkt; sie müßen daö erste theologische 
Examen gut bestanden haben. Der Aufenthalt im Konvikt dauert 
1—2 Jahre. Besteht ein Kandidat während oder nach dieser Zeit die 
Prüfung pro facúltate docendi, so wird ihm auf Grund eines gün 
stigen, von dem Direktor des Pädagogiums und dem geistlichen In 
spektor ausgestellten Zeugnisses über seine pädagogische und didaktische
	        
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