Kamsdorfer Bergbau-Hitlfskaste
zu Groß-Kamsdorf (Ziegenrück). Bethciligt an dieser Kaste sind die
sämmtlichen verliehenen und noch zu verleihenden, incl. der fristenden
Bergwerke des Kreises Ziegenrück mit Ausschluß der Voigtländischen
vier Enclaven, ohne Rücksicht darauf, ob die Besitzer dieser Werke einen
Beitrag zu der Kasse geleistet haben oder nicht. Das Kapital und der
Ertrag desselben wird zur Hebung und Beförderung des Bergbaues,
sowie zur Unterstützung solcher Anlagen und Unternehmungen verwen
det, welche allen oder mehreren Bctheiligten zum Vortheil gereichen.
Namentlich sollen daraus die nach dem Statut vom 7. Dezember 1861
ans die betheiligten Werke fallenden Beiträge zur Kaste der Eislebener
Bergschule gezahlt, Unterstützungen an würdige Bergschüler sowohl wäh
rend ihres Aufenthalts auf der Schule, als nachher zu ihrer weiteren
Ausbildung gewährt, die Kosten der Unterhaltung der Kamsdorfer berg
männischen Vorschule bestritten, die gewerkschaftliche Bibliothek und
Probir-Anstalt unterhalten, resp. erweitert werden. Ferner können,
wenn der jährliche Zinsen-Betrag es gestattet, Beiträge zur Unter
stützung des bergmännischen Musik- und Gesang-Korps, zur Feier von
Knappschaftsfestcn und dergl. geleistet werden. Endlich können aus
dem Vermögen der Kaffe (13,500 Thlr.) unverzinsliche Vorschüsse an
die Eigenthümer der an dem Institute betheiligten Werke behufs Aus
führung größerer Betriebs-Ausführungen und nützlicher bergbaulicher
Anlagen gewährt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß das zins
tragende Vermögen des Instituts nie bis unter 8000 Thlr. vermindert
wird. Die Bedingungen, unter denen dergleichen Vorschüße gegeben
werden, die Art der Sicherstellung und der Modus der Rückzahlung
bleibt für jeden einzelnen Fall der Bestimmung der Interessenten über
lasten. Fällt ein bctheiligtcs Werk ins Freie, und wird binnen zehn
Jahren anderweit verliehen, so erlangt dasselbe nur dann wieder An
theil an dem Institut, wenn die beliehcne Gewerkschaft die bei dem
Auflässigwerden etwa unerstattet gebliebenen und nicht bcizutreiben ge
wesenen Vorschüsse an die Kasse entrichtet. Eine Erhebung von Bei
trägen zur Bergbau-Hülfskasse findet nicht statt. Die Aufsicht des
Staates über die Verwaltung der Bergbau-Hülsskasse führt das Königl.
Ober-Bergamt zu Halle.
Kandidaten-Konvikt zu Magdeburg,
am 1. Oktober 1857 bei dem Pädagogium des Klosters U. L. Fr. er
öffnet und aus dessen Fonds unterhalten. Das Institut ist eine Bil
dungsschule für Lehrer und soll zur Beseitigung des Mangels an theo
logisch gebildeten Gymnasiallehrern beitragen. Die Zahl der Kandi
daten ist vorläufig auf drei beschränkt; sie müßen daö erste theologische
Examen gut bestanden haben. Der Aufenthalt im Konvikt dauert
1—2 Jahre. Besteht ein Kandidat während oder nach dieser Zeit die
Prüfung pro facúltate docendi, so wird ihm auf Grund eines gün
stigen, von dem Direktor des Pädagogiums und dem geistlichen In
spektor ausgestellten Zeugnisses über seine pädagogische und didaktische