Full text : Preußisches Landbuch

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Befähigung  die  Ableistung  eines  Probejahrs  crlasicn.  Die  Beschäftigung ­
  der  Kandidaten  besteht  in  theologischen,  philologischen  und  solchen
allgemein  wiffenschaftlichen  Studien,  welche  Beziehung  zu  der  Aufgabe
des  Unterrichts  und  der  Erziehung  haben,  außerdem  in  praktischen
Uebungen.  Die  Kandidaten  erhalten  freie  Wohnung,  Heizung,  Mittags ­
  und  Abends  Beköstigung  am  Alumnen-Tisch,  theilweise  Aufwartung ­
  und  eine  Gelduntcrstützung  von  monatlich  je  8  Thlr.  10  Sgr.
Ueber  die  Aufnahme  der  Bewerber  entscheidet  das  Provinzial-Schul-Kollegium.

Kann,
katholischer  Pfarrer  zu  Nemmenich  (Euskirchen),  vermachte  (1864)  dem
Berwaltungs-Rathe  der  Studien-Stiftungen  zu  Köln  ein  Grundstück
im  Werthe  von  3360  Thlr.  zu  einem  Familien-Stipendium.  Dasselbe
ist  für  zwei  (katholische)  Descendenten  der  Geschwister  und  weiteren
Verwandten  des  Erblassers  und  in  deren  Ermangelung  für  zwei  studirendc
  Jünglinge  aus  Rheinbach  bestimmt.
v.  Kannenbergsches  Stipendium,
für  Eiugebornc  der  Stadt  Halberstadt.  Es  besteht  in  jährlich  60  Thlr.
Gold  und  wird  von  der  Regierung  zu  Magdeburg  vergeben.
Max  Kapff,
(+  1863  zu  Liebichau  in  Schlesien)  vermachte  der  evang.  Gemeinde
zu  Düsseldorf  mehrere  Legate  zu  wohlthätigen  Zwecken:  dem  Waisenhause ­
  1000  Thlr.,  dem  Krankenhause  1000  Thlr.,  zum  Umbau  einer
Kirche  1000,  und  zur  sofortigen  Bertheilung  an  Hausarme  200  Thlr.
Prinz  Karl  Jubiläums-Stiftung.
Im  Jahre  I860  aus  Anlaß  des  fünfzigjährigen  Militairdienst  -  Jubiläums ­
  des  Prinzen  Karl  von  Berliner  Bürgern  als  Special-Stiftung
der  „Friedrich  Wilhelm  Viktoria-Landes-Stiftung"  begründet.
Karl  Anton-Josepbinen-Stiftung,
von  dem  Fürsten  zu  Hohenzollcrn-Sigmaringen  unterm  20.  September
1850  für  die  Hohenzollernschen  Lande  zur  Unterstützung  von  ersten
ehelichen  Verbindungen  und  von  Ehepaaren  bei  Begehung  des  25  sten
und  beziehungsweise  50sten  Jahrestages  ihres  geschlossenen  Ehebundcs
mit  10,000  fl.  gegründet.  Den  Statuten  der  Stiftung  ist  unter  Verleihung ­
  der  Rechte  der  juristischen  Person  die  landesherrliche  Genehmigung ­
  ertheilt.
Karls-Verein  zu  Aachen.
Sein  Zweck  ist  Förderung  der  Restauration  des  Münsters  zu  Aachen.
Die  erforderlichen  Fonds  bilden  sich  durch  freiwillige  Beiträge  und
andere  Zuwendungen.  König  Wilhelm,  Protektor  des  Vereins,  bewilligte ­
  "für  7  Jahre  je  5000  Thlr.  unter  der  Voraussetzung,  daß
eine  '  gleiche  Summe  in  anderer  Weise  durch  den  Verein  beschafft
würde.
            
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