Full text : Preußisches Landbuch

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Pension  von  300  Thlr.  aufgenommen  werden.  Zur  Zahlung  der
Pension  tritt  für  beide  vorgedachten  Kategorien  noch"  die  Verpflichtung
zur  Tragung  der  Kosten  für  die  Leibwäsche,  Schulbücher,  Schreib-  und
Zeichen-Materialien,  wofür  eine  Aversional-Summe  von  jährlich  24
Thlr.  zu  zahlen  ist.  3)  Für  die  Söhne  solcher  aktiven  unbemittelten
Offiziere  des  stehenden  Heeres,  welche  eine  Berechtigung  für  etatsmäßige ­
  Stellen  nicht  haben,  kann  auf  Grund  der  Kabinets-Ordre  vom
l.  Februar  1855  die  Pension  von  200  Thlr.  auf  150  Thlr.  ermäßigt
werden.  Für  alle  aufzunehmenden  Zöglinge  besteht  die  Bedingung,
daß  sie  einer  legitimen  Ehe  entsprossen  sind,  und  für  die  Söhne  der
Offiziere  des  stehenden  Heeres  außerdem  die  Bedingung,  daß  diese  Ehe
schon  während  der  aktiven  Dienstzeit  der  Bäter  bestanden  hat.  Zur
Theilnahme  an  -cm  wissenschaftlichen  Unterrichte  der  verschiedenen  Provinzial-Kadettenhäuscr
  können,  soweit  dies  ihre  Räumlichkeiten  gestatten,
auch  Hospitanten,  insofern  dieselben  das  10te  Jahr  erreicht  und  das
14te  Jahr  noch  nicht  überschritten  haben,  gegen  Entrichtung  eines  jährlichen ­
  Schulgeldes  von  20  Thlr.  für  jeden  zugelassen  werden.  Zufolge ­
  Kabinets-Ordre  vom  10.  September  1864  kann  die  Aufnahme
der  etatsmäßigen  Kadetten  bereits  mit  dem  vollendeten  lOtcn  Lebensjahre ­
  stattfinden;  Pensionaire  dürfen  dagegen,  wie  ctatsmäßige  Kadetten, ­
  nur  bis  zu  dem  vollendeten  15ten  und  nicht  mehr  bis  zu  dem
vollendeten  1  Oten  Lebensjahre  aufgenommen  werden.  Im  Jahre  1800
belief  sich  die  Zahl  der  Kadetten  im  Ganzen  auf  1258,  darunter  899
von  Adel,  541  Pensionaire  und  67  katholischer  Konfession.  Es  bestehen ­
  mehrere  Stiftungen  zu  Gunsten  der  austretenden  Zöglinge  bei
ihrer  Equipiruug  als  Offiziere  (s.  v.  Lingelsheim,  v.  Stutterheim,
v.  Zicgenhorn),  auch  ein  Königlicher  Fonds  für  denselben  Zweck.
Amalie  Instine  Ķagel,
zu  Berlin  (t  1841),  begründete  mit  etwa  3600  Thlr.  eine  Stiftung,
aus  welcher  unbescholtene  unvcrhcirathctc  Frauenzimmer  unterstützt  werden ­
  sollen.  Die  Stiftung  wird  von  dem  Stadtgerichte  verwaltet.
Noch  vermachte  die  rc.  Kagcl  dem  Bürgcrrcttnngs-Jnstitut,  indem  sic
dasselbe  dem  von  ihr  ernannten  Universalerben  substituirte,  eine  Summe
von  4029  Thlr.
Kahlertsches  Stipendium,
von  Adelheid  Kahlert  zu  Breslau  (1804)  bei  dortiger  Universität
gestiftet.  Der  Fonds  beträgt  6000  Thlr.  und  sollen  'die  Zinsen  an
einen  Philologen  in  höheren  Semestern  als  Stipendium  vergeben  werden. ­
  Die  Verleihung  steht  der  philosophischen  Fakultät  zu.  —  Vgl.
Wuttstersche  Stiftung.
v.  Kameckesche  Stipendien.
Eine  alte  Stiftung  zu  Stolp,  deren  Fonds  Anfang  dieses  Jahrhunderts
600  Thlr.  betrug.  Die  Zinsen  sollen  zur  Hälfte  an  einen  adeligen,
zur  Hälfte  an  einen  bürgerlichen  Studirenden  gelangen.  Die  Verwaltung
des  Fonds  hat  der  Magistrat.

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