Full text : Preußisches Landbuch

Kamsdorfer  Bergbau-Hitlfskaste
zu  Groß-Kamsdorf  (Ziegenrück).  Bethciligt  an  dieser  Kaste  sind  die
sämmtlichen  verliehenen  und  noch  zu  verleihenden,  incl.  der  fristenden
Bergwerke  des  Kreises  Ziegenrück  mit  Ausschluß  der  Voigtländischen
vier  Enclaven,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  Besitzer  dieser  Werke  einen
Beitrag  zu  der  Kasse  geleistet  haben  oder  nicht.  Das  Kapital  und  der
Ertrag  desselben  wird  zur  Hebung  und  Beförderung  des  Bergbaues,
sowie  zur  Unterstützung  solcher  Anlagen  und  Unternehmungen  verwendet, ­
  welche  allen  oder  mehreren  Bctheiligten  zum  Vortheil  gereichen.
Namentlich  sollen  daraus  die  nach  dem  Statut  vom  7.  Dezember  1861
ans  die  betheiligten  Werke  fallenden  Beiträge  zur  Kaste  der  Eislebener
Bergschule  gezahlt,  Unterstützungen  an  würdige  Bergschüler  sowohl  während ­
  ihres  Aufenthalts  auf  der  Schule,  als  nachher  zu  ihrer  weiteren
Ausbildung  gewährt,  die  Kosten  der  Unterhaltung  der  Kamsdorfer  bergmännischen ­
  Vorschule  bestritten,  die  gewerkschaftliche  Bibliothek  und
Probir-Anstalt  unterhalten,  resp.  erweitert  werden.  Ferner  können,
wenn  der  jährliche  Zinsen-Betrag  es  gestattet,  Beiträge  zur  Unterstützung ­
  des  bergmännischen  Musik-  und  Gesang-Korps,  zur  Feier  von
Knappschaftsfestcn  und  dergl.  geleistet  werden.  Endlich  können  aus
dem  Vermögen  der  Kaffe  (13,500  Thlr.)  unverzinsliche  Vorschüsse  an
die  Eigenthümer  der  an  dem  Institute  betheiligten  Werke  behufs  Ausführung ­
  größerer  Betriebs-Ausführungen  und  nützlicher  bergbaulicher
Anlagen  gewährt  werden,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  das  zinstragende ­
  Vermögen  des  Instituts  nie  bis  unter  8000  Thlr.  vermindert
wird.  Die  Bedingungen,  unter  denen  dergleichen  Vorschüße  gegeben
werden,  die  Art  der  Sicherstellung  und  der  Modus  der  Rückzahlung
bleibt  für  jeden  einzelnen  Fall  der  Bestimmung  der  Interessenten  überlasten. ­
  Fällt  ein  bctheiligtcs  Werk  ins  Freie,  und  wird  binnen  zehn
Jahren  anderweit  verliehen,  so  erlangt  dasselbe  nur  dann  wieder  Antheil ­
  an  dem  Institut,  wenn  die  beliehcne  Gewerkschaft  die  bei  dem
Auflässigwerden  etwa  unerstattet  gebliebenen  und  nicht  bcizutreiben  gewesenen ­
  Vorschüsse  an  die  Kasse  entrichtet.  Eine  Erhebung  von  Beiträgen ­
  zur  Bergbau-Hülfskasse  findet  nicht  statt.  Die  Aufsicht  des
Staates  über  die  Verwaltung  der  Bergbau-Hülsskasse  führt  das  Königl.
Ober-Bergamt  zu  Halle.
Kandidaten-Konvikt  zu  Magdeburg,
am  1.  Oktober  1857  bei  dem  Pädagogium  des  Klosters  U.  L.  Fr.  eröffnet ­
  und  aus  dessen  Fonds  unterhalten.  Das  Institut  ist  eine  Bildungsschule ­
  für  Lehrer  und  soll  zur  Beseitigung  des  Mangels  an  theologisch ­
  gebildeten  Gymnasiallehrern  beitragen.  Die  Zahl  der  Kandidaten ­
  ist  vorläufig  auf  drei  beschränkt;  sie  müßen  daö  erste  theologische
Examen  gut  bestanden  haben.  Der  Aufenthalt  im  Konvikt  dauert
1—2  Jahre.  Besteht  ein  Kandidat  während  oder  nach  dieser  Zeit  die
Prüfung  pro  facúltate  docendi,  so  wird  ihm  auf  Grund  eines  günstigen, ­
  von  dem  Direktor  des  Pädagogiums  und  dem  geistlichen  Inspektor ­
  ausgestellten  Zeugnisses  über  seine  pädagogische  und  didaktische
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.