Full text: Preußisches Landbuch

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Kloster beata« Mariae Magdalena« zu Magdeburg, 
ursprünglich ein katholisches Kloster für den Orden der Büßerinnen, 
jetzt eine cvang. milde Stiftung zur Versorgung unbemittelter gebildeter 
Jungfrauen aus der Stadt Magdeburg. Die Bedingungen der Aufnahme 
sind: Ortsangehörigkeit, evang. Konfession, untadelhafter Lebenswandel, 
ein höherer Grad von Bildung, ein Alter von wenigstens 20 Jahren 
und Besitz eines geringeren eigenen Einkommens als 80 Thl?. jährlich. 
Jungfrauen, welche sich durch Unterricht der Jugend, durch Leistungen 
in der Armen- und Krankenpflege, durch aufopfernde Hingebung gegen 
hülflose Mitglieder ihrer Familie oder sonst ausgezeichnet, oder deren 
Angehörige sich besondere Verdienste uni die Stadt und die Einwohner 
schaft erworben haben, sind vorzugsweise zur Theilnahme an der Stif 
tung und zur Beförderung in die höheren Präbeuden berufen. Die 
Auswahl der aufzunehmenden Präbendatinnen steht dem Vorstände zu; 
demnächst unterliegen die Wahlen der Bestätigung des Magistrats. 
Die regierenden Königinnen von Preußen üben nach altem Herkommen 
bei eintretendem Thronwechsel das Recht der ersten Bitte (jus prima 
ran, precum) aus, dergestalt, daß sie die erste nach der Thronbesteigung 
erledigte Ober-Präbend'atenstclle besetzen. —Die Verwaltung steht unter 
Oberaufsicht des Magistrats. Nur 8 Ober-Präbendatinnen hatten Ende 
1858 noch freie Wohnung im Kloster, alle übrigen Bewohnerinnen 
zahlten Miethe, welche die Hälfte der in Privathäuscrn zu zahlenden 
Miethe nicht erreicht. Dotirt sind die Präbenden mit 123—36 Thlr., 
und es werden im Ganzen 7 — 8000 Thlr. verabreicht. Seit 1851 
besteht auch eine mit 120 Thlr. dotirte „Elisabeth-Präbende" für un- 
unbemittelte Töchter solcher Einwohner des Orts, welche sich um die 
Stadt und den Staat besonders verdient gemacht haben. Die An 
stalt besitzt ein Vermögen von 224,425 Thlr., darunter 47,000 Thlr. 
in Kapitalien; sie hat einen Fonds von jährlich 200 Thlr. zu Unter 
stützungen für besonders bedürftige Präbendatinnen und andere Jung 
frauen des Orts; 30 Thlr. zu einem Universitäts-Stipendium für Stu- 
dirende aus der Stadt rc. 
Kloster (Hospital) Şt. Gertraud zu Magdeburg, 
eine seit Jahrhunderten bestehende milde Stiftung, welche bestimmt ist, 
unbemittelten alten Einwohnern der Stadt gegen Einkanfsgcld lebend 
längliche Wohnung und einen Beitrag zum Lebensunterhalte zu ge 
währen. Jeder Anfzuüehmende muß zur Z.nt seiner Aufnahme Orts- 
Einwohner sein. An Einkaufsgeld ist zu entrichten: Für eine Ober- 
Präbende 450 Thlr., für eine Unter-Präbcnde 225 Thlr.; doch kann 
der Vorstand (das Kirchen-Kollegium zu St. Johannis) in dringenden 
Fällen an diesen Summen einen Erlaß eintreten laßen. Die Aufsicht 
über die Verwaltung steht dem Magistrat zu. Vermögen der Anstalt 
69,300 Thlr., darunter 36,000 Thlr. Kapitalien. 
Kloster zum armen Kinde Jesu in Melateli (Köln), 
ein Rettungshaus für gefallene Frauenzimmer.
	        
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