Full text: Preußisches Landbuch

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1855 die Kleinkinderbewahr - Anstalt Nr. 35 (Schwcdtcr - Straße, 
Nickelshof.) 
Kupfersche Stiftung. 
Bon dem Oekonomen Kupfer zn Salzwedcl begründet. Er hinter 
ließ (1864) seine sämmtlichen Grundstücke im Werthe von etwa 5000 
Thlr. zu einer seinen Namen führenden Stiftung für eine Klcinkinder- 
bewahr-Anstalt. 
Knpferscher Fonds, 
in Krossen, von dem Kaufmann Kupfer herrührend. Die Zinsen von 
2100 Thlr. werden zur Unterstützung und unentgeltlichen ärztlichen Be 
handlung armer Leute verwendet. 
Kurmärksche evangelisch-reformirte (evangelische Spezial-) Prediger-Wittwen- und 
Waisen-Kaffe, 
für die Provinzen Brandenburg und Pommern. Nach den Reglements 
von 1716, 1800 und der Deklaration vom 16. Juni 1836 hat sie den 
Zweck: 1) sämmtlichen evangelisch-reformirten Predigern und den nach 
der Union in ihre Stelle getretenen Amtsnachfolgern in den genannten 
Provinzen Gelegenheit zu geben, ihren Wittwen eine, von der Pension 
aus der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt unabhängige Pension 
zu versichern; 2) ihnen den Einkauf in die allgemeine Wittwenkasse zu 
erleichtern; 3) ihren Hintcrbleibenden eine Unterstützung zum Begräb- 
nisie auszusetzen. Die Einkünfte bestehen in den Zinsen von einem 
bedeutenden Fundations-Kapital, in den Beiträgen der Mitglieder von 
I pCt. der Einkünfte, in Kirchen-Kollekteu, in Abzügen von Besol 
dungs-Zulagen nnd in überzähligen Gevattergeldern; außerdem in den 
Zinsen eines Bermächtnisics des Kirchenraths Dr. Elsner und seiner 
Ehefrau im Betrage vou 8100 Thlr. Gold, eines Legats der Prediger- 
Wittwe Limmer geb. Stuben rauch von 600 Thlr., des Amt 
manns Stubenrauch zu Brandenburg von 300 Thlr., des Geheimcn- 
und Kirchenraths Selig von 1000 Thlr. rc. Die Haupt-Pensionen 
werden nach den Beiträgen berechnet und betragen 20 bis 80 Thlr. 
Vorzügliche Perchonen erhalten außer der Haupt-Pension die 
Wittwen und Kinder der Administratoren der Anstalt und der rcfor- 
mirten Superintendenten, erstere 12—20, letztere 12 Thlr. Pensionen 
aus dem Elsnerschen Vermächtniffe erhalten die 12 im Wittwenstandc 
ältesten, oder noch mehr Wittwen mit jährlich 30 Thlr. für jede als 
eine Unterstützung zur Hausmiethe. Die Pensionen aus den Legaten 
werden nach der Bestimmung der Testatoren gegeben und zwar die 
Zinsen des Limmer scheu Legats an die drei dürftigsten Wittwen; 
die des Stu b en r au ch schen Legats der Wittwe eines ordentlichen 
Mitgliedes der Anstalt, die entweder selbst, oder deren Ehemann mit 
dem Testator blutsverwandt gewesen, in Ermangelung einer solchen 
Wittwe, eine andere dürftige Wittwe; die des Selig schen Legats zu 
nächst der Wittwe eines ordentlichen Mitgliedes der Anstalt, die zur 
Familie des Testators gehört, event, einer andern Wittwe; Winter- 
Unterstützungen endlich werden aus den zufälligen Einnahmen des
	        
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