Full text: Preußisches Landbuch

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einem Lehrer, nach einem mit demselben zu treffenden Privat-Abkom- 
men, bezahlen. (In der Regel werden 300 Thlr. jährlich dafür ent 
richtet.) Uebrigeno stehen sie in Ansehung der Schulzucht den Alum- 
\ Taf Aufnahme eines Extraneers muß die Genehmigung 
des Provinzial-Schul-Kollegiums eingeholt werden; nur die 13 ordent- 
hd)en geķee M bere#,gt, junge gente (and, %n0^änber) aW Gftr^ 
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eĻk berlom, ober Miļ,er Don i^ n^t, ^ober nn^%LteiZ 
muß, betragen 10-^ Thlr. und für den Aufwärter 5 Sar ^öalin 
gen der Anstalt, die sich während des Anfenthalts auf derselben durch 
Fleiß und sittliches Berhalten ansgezeichnet haben, und die der Unter 
stützung bedürftig sind, können, wenn sie auf der Universität Leipria 
studiren, die von dem Kurfürsten Moritz für Pfortaische Zöglinge ge 
stifteten Stipendien, ingleichen das im Jahre 1844 gestiftete Jjge'n- 
schc Stipendium, worüber den Lehrern das Kollatur-Recht übertragen 
ist, verliehen werden. 
LandesStipendium der Niederlausitz. 
Dasselbe wird mit jährlich 20 Thlr. vom Kommunal-Landtaqe der Nie 
derlausitz verliehen. 
Land-Krankenanstalt zu Schwetz. 
Zur Aufnahme unheilbarer unvermögender Bewohner des Landarrnen- 
Berbandes (Regierungsbezirke Danzig und Marienwerder) bestimmt, 
vorzugsweise der heimathlosen erwerbsunfähigen Personen, der eigent 
lichen Landarmen. Diese werden auf Kosten des Landarn.en-Fonds 
unterhalten Die Kur- und Verpflegungskosten heimathsgehöriger Kran 
ken fallen den betreffenden Kommunen zur Last und werden 'von den- 
,elbe„ eingezogen Die Anstalt wird vom Westpreußischen Landarmen- 
Berbande durch Zuschüsie aus dem Landarmen-Fonds unterhalten und 
N^'u.Ņerb.udung mit der Jrrenheil-Anstalt in Schwetz. Letztere hat 
Peusionösatz" mh 10 @tetIen Ür kommunal-Irre zum ermäßigten 
Frau de Landus, 
ģT- Ņredt Wittwe, Rentnerin, überwies (1864) der ev. Kirchenge- 
0000 Thlr. ...r UnterftflŖnng 
_ ^'and Waisenhaus zu Halberstadt. 
.à Anstalt in welcher die zun, Verbände desselben gehörigen Ort 
schaften des Kreises gegen Erlegung eines fiŗirtcn jährlichen Beitrages 
Walsen unterzubringen berechtigt sind. 
Landwehr Pferdegelder-Fonds des Neg.-Bez. Köniasberg, ausschließlich des 
Kreises Memel. 
Ein aus dem Jahre 1815 stammender, durch Ansammlung der Zinsen
	        
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