Full text : Preußisches Landbuch

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vermehrter  und  1864  den  Provinzial-Ständen  überwiesener  Fonds.  Er
wird  bei  der  Provinzial-Hülfskasse  zu  Königsberg  (s.  d.)  verwaltet,  betrug ­
  1864  34,829  Thlr.  in  31  proc.  St.-Schuldsch.  und  soll  zur  Erleichterung ­
  der  dabei  betheiligten  Kreise  in  der  ihnen  durch  das  Ges.  v.  27.Fbr.
1850  auferlegten  Verpflichtung  zur  Unterstützung  der  bedürftigen  Familien
der  zum  Dienst  einber.  Reserve-  u.  Landw.-Mannsch.  verwendet  werden.
Landwirthschaftliche  Akademie  zu  ProSkau.
Die  Aufnahme  erfolgt  nach  Anmeldung  beim  Direktor.  Die  Akademie
verlangt  von  den  Studirenden  Reife  des  Urtheils  und  Kenntnisse  in
deul  Maße,  um  akademischen  Borträgen  ohne  Schwierigkeit  folgen  und
daraus  den  rechten  Nutzen  ziehen  zu  können.  Vorausgegangene  wenigstens ­
  einjährige  praktische  Thätigkeit  im  Landwirthschaftsbctricbe  ist  ferner
zum  Verständniß  der  Vorträge  erforderlich.  Der  Kursus  ist  zweijährig,
der  Studirende  verpflichtet  sich  bei  seinem  Eintritt  jedoch  nur  für  das
laufende  Semester.  Gegen  ein  monatliches  Lehr-Honorar  können  junge
Landwirthe,  deren  Verhältnisse  ihnen  den  Aufenthalt  au  der  Akademie
während  eines  vollen  Semesters  nicht  gestatten,  als  Hospitanten  zugelassen ­
  werden.  Eintrittsgeld  6  Thlr.,  Stndien-Honorar  für  das  erste
Semester  40,  für  das  zweite  30,  für  das  dritte  20,  für  das  vierte  und
jedes  folgende  Semester  10  Thlr.  Bei  erwiesener  Dürftigkeit  kann
das  Honorar  ganz  oder  zur  Hälfte  erlassen  werden.  Beim  Schluß  eines
jeden  Semesters  finden  Abgangs-Prüfungen  statt.  Um  zur  Prüfung
rugelassen  zu  werden,  muß  der  Studirende  vier  Semester  auf  der  Akademie ­
  absolvirt  haben.  Die  Zeit  seines  Studiums  an  einer  andern
Hochschule  kommt  dabei  in  Anrechnung.  Zur  Konkurrenz  an  der  Losung ­
  von  Preis-Aufgaben  werden  alle  diejenigen  Studirenden  zugelassen,
welche  im  Semester  der  Verkündigung  die  Akademie  besuchen.  Die
beste  Arbeit  erhält  den  Preis  von  100  Thlr.,  die  nächstbeste  ein
Accessit  von  25  Thlr.  Gesammtkosteu  des  Aufenthalts  an  der  Akadeinie
  mit  Einschluß  des  Studien-Honorars  im  ersten  Jahre  circa  300,
ini  zweiten  circa  250  Thlr.
Landwirthschaftliche  Gesellschaft  zu  Heiligenbeil.
Ein  seit  1808  bestehender  Verein.
Landwirthschaftliche  Lehr-Anstalt  zn  Poppelsdorf,
für  die  westlichen  Provinzen  des  Staats  1847  errichtet.  Der  Lehr-Kursus
  ist  ein  zweijähriger;  jedoch  sind  die  Vorträge  so  vertheilt,  daß
der  Unterricht  auch  bei  einem  einjährigen  Besuche  ein  abgerundetes
Ganzes  bildet.  Das  Stndien-Honorar,  welches  Unbemittelten  ganz
oder  zur  Hälfte  erlassen  werden  kann,  beträgt  für  das  erste  Jahr  70
Thlr.  und  für  das  zweite  30  Thlr.
Landwirthschaftliche  Lehr-Anstalt  zu  Waldau.
Ein  höheres  Lehr-Institut,  am  9.  Oktober  1858  bei  Königsberg  in
Preußen  eröffnet.  Es  hat  eine  Anzahl  Stellen,  für  welche  das  Studicn-Houorar
  (das  erste  Jahr  70,  das  zweite  30  Thlr.)  ganz  oder  zur
Hälfte  erlassen  werden  kaun.  Der  Direktor  hat  die  Beneficien  vorzu-
            
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