Full text : Preußisches Landbuch

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einem  Lehrer,  nach  einem  mit  demselben  zu  treffenden  Privat-Abkommen,
  bezahlen.  (In  der  Regel  werden  300  Thlr.  jährlich  dafür  entrichtet.) ­
  Uebrigeno  stehen  sie  in  Ansehung  der  Schulzucht  den  Alum-\
  Taf  Aufnahme  eines  Extraneers  muß  die  Genehmigung
des  Provinzial-Schul-Kollegiums  eingeholt  werden;  nur  die  13  ordenthd)en
  geķee  M  bere#,gt,  junge  gente  (and,  %n0^änber)  aW  Gftr^
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eĻk  berlom,  ober  Miļ,er  Don  i^  n^t,  ^ober  nn^%LteiZ
muß,  betragen  10-^  Thlr.  und  für  den  Aufwärter  5  Sar  ^öalin
gen  der  Anstalt,  die  sich  während  des  Anfenthalts  auf  derselben  durch
Fleiß  und  sittliches  Berhalten  ansgezeichnet  haben,  und  die  der  Unterstützung ­
  bedürftig  sind,  können,  wenn  sie  auf  der  Universität  Leipria
studiren,  die  von  dem  Kurfürsten  Moritz  für  Pfortaische  Zöglinge  gestifteten ­
  Stipendien,  ingleichen  das  im  Jahre  1844  gestiftete  Jjge'nschc
  Stipendium,  worüber  den  Lehrern  das  Kollatur-Recht  übertragen
ist,  verliehen  werden.
LandesStipendium  der  Niederlausitz.
Dasselbe  wird  mit  jährlich  20  Thlr.  vom  Kommunal-Landtaqe  der  Niederlausitz ­
  verliehen.
Land-Krankenanstalt  zu  Schwetz.
Zur  Aufnahme  unheilbarer  unvermögender  Bewohner  des  Landarrnen-Berbandes
  (Regierungsbezirke  Danzig  und  Marienwerder)  bestimmt,
vorzugsweise  der  heimathlosen  erwerbsunfähigen  Personen,  der  eigentlichen ­
  Landarmen.  Diese  werden  auf  Kosten  des  Landarn.en-Fonds
unterhalten  Die  Kur-  und  Verpflegungskosten  heimathsgehöriger  Kranken ­
  fallen  den  betreffenden  Kommunen  zur  Last  und  werden  'von  den-,elbe„
  eingezogen  Die  Anstalt  wird  vom  Westpreußischen  Landarmen-Berbande
  durch  Zuschüsie  aus  dem  Landarmen-Fonds  unterhalten  und
N^'u.Ņerb.udung  mit  der  Jrrenheil-Anstalt  in  Schwetz.  Letztere  hat
Peusionösatz"  mh  10  @tetIen  Ür  kommunal-Irre  zum  ermäßigten
Frau  de  Landus,
ģT-  Ņredt  Wittwe,  Rentnerin,  überwies  (1864)  der  ev.  Kirchenge-0000
  Thlr.  ...r  UnterftflŖnng
_  ^'and  Waisenhaus  zu  Halberstadt.
.à  Anstalt  in  welcher  die  zun,  Verbände  desselben  gehörigen  Ortschaften ­
  des  Kreises  gegen  Erlegung  eines  fiŗirtcn  jährlichen  Beitrages
Walsen  unterzubringen  berechtigt  sind.
Landwehr  Pferdegelder-Fonds  des  Neg.-Bez.  Köniasberg,  ausschließlich  des
Kreises  Memel.
Ein  aus  dem  Jahre  1815  stammender,  durch  Ansammlung  der  Zinsen
            
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