419
27*
einem Lehrer, nach einem mit demselben zu treffenden Privat-Abkommen,
bezahlen. (In der Regel werden 300 Thlr. jährlich dafür entrichtet.)
Uebrigeno stehen sie in Ansehung der Schulzucht den Alum-\
Taf Aufnahme eines Extraneers muß die Genehmigung
des Provinzial-Schul-Kollegiums eingeholt werden; nur die 13 ordenthd)en
geķee M bere#,gt, junge gente (and, %n0^änber) aW Gftr^
ZMMMŅ
eĻk berlom, ober Miļ,er Don i^ n^t, ^ober nn^%LteiZ
muß, betragen 10-^ Thlr. und für den Aufwärter 5 Sar ^öalin
gen der Anstalt, die sich während des Anfenthalts auf derselben durch
Fleiß und sittliches Berhalten ansgezeichnet haben, und die der Unterstützung
bedürftig sind, können, wenn sie auf der Universität Leipria
studiren, die von dem Kurfürsten Moritz für Pfortaische Zöglinge gestifteten
Stipendien, ingleichen das im Jahre 1844 gestiftete Jjge'nschc
Stipendium, worüber den Lehrern das Kollatur-Recht übertragen
ist, verliehen werden.
LandesStipendium der Niederlausitz.
Dasselbe wird mit jährlich 20 Thlr. vom Kommunal-Landtaqe der Niederlausitz
verliehen.
Land-Krankenanstalt zu Schwetz.
Zur Aufnahme unheilbarer unvermögender Bewohner des Landarrnen-Berbandes
(Regierungsbezirke Danzig und Marienwerder) bestimmt,
vorzugsweise der heimathlosen erwerbsunfähigen Personen, der eigentlichen
Landarmen. Diese werden auf Kosten des Landarn.en-Fonds
unterhalten Die Kur- und Verpflegungskosten heimathsgehöriger Kranken
fallen den betreffenden Kommunen zur Last und werden 'von den-,elbe„
eingezogen Die Anstalt wird vom Westpreußischen Landarmen-Berbande
durch Zuschüsie aus dem Landarmen-Fonds unterhalten und
N^'u.Ņerb.udung mit der Jrrenheil-Anstalt in Schwetz. Letztere hat
Peusionösatz" mh 10 @tetIen Ür kommunal-Irre zum ermäßigten
Frau de Landus,
ģT- Ņredt Wittwe, Rentnerin, überwies (1864) der ev. Kirchenge-0000
Thlr. ...r UnterftflŖnng
_ ^'and Waisenhaus zu Halberstadt.
.à Anstalt in welcher die zun, Verbände desselben gehörigen Ortschaften
des Kreises gegen Erlegung eines fiŗirtcn jährlichen Beitrages
Walsen unterzubringen berechtigt sind.
Landwehr Pferdegelder-Fonds des Neg.-Bez. Köniasberg, ausschließlich des
Kreises Memel.
Ein aus dem Jahre 1815 stammender, durch Ansammlung der Zinsen