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vermehrter und 1864 den Provinzial-Ständen überwiesener Fonds. Er
wird bei der Provinzial-Hülfskasse zu Königsberg (s. d.) verwaltet, be
trug 1864 34,829 Thlr. in 31 proc. St.-Schuldsch. und soll zur Erleich
terung der dabei betheiligten Kreise in der ihnen durch das Ges. v. 27.Fbr.
1850 auferlegten Verpflichtung zur Unterstützung der bedürftigen Familien
der zum Dienst einber. Reserve- u. Landw.-Mannsch. verwendet werden.
Landwirthschaftliche Akademie zu ProSkau.
Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung beim Direktor. Die Akademie
verlangt von den Studirenden Reife des Urtheils und Kenntnisse in
deul Maße, um akademischen Borträgen ohne Schwierigkeit folgen und
daraus den rechten Nutzen ziehen zu können. Vorausgegangene wenig
stens einjährige praktische Thätigkeit im Landwirthschaftsbctricbe ist ferner
zum Verständniß der Vorträge erforderlich. Der Kursus ist zweijährig,
der Studirende verpflichtet sich bei seinem Eintritt jedoch nur für das
laufende Semester. Gegen ein monatliches Lehr-Honorar können junge
Landwirthe, deren Verhältnisse ihnen den Aufenthalt au der Akademie
während eines vollen Semesters nicht gestatten, als Hospitanten zuge
lassen werden. Eintrittsgeld 6 Thlr., Stndien-Honorar für das erste
Semester 40, für das zweite 30, für das dritte 20, für das vierte und
jedes folgende Semester 10 Thlr. Bei erwiesener Dürftigkeit kann
das Honorar ganz oder zur Hälfte erlassen werden. Beim Schluß eines
jeden Semesters finden Abgangs-Prüfungen statt. Um zur Prüfung
rugelassen zu werden, muß der Studirende vier Semester auf der Aka
demie absolvirt haben. Die Zeit seines Studiums an einer andern
Hochschule kommt dabei in Anrechnung. Zur Konkurrenz an der Lo
sung von Preis-Aufgaben werden alle diejenigen Studirenden zugelassen,
welche im Semester der Verkündigung die Akademie besuchen. Die
beste Arbeit erhält den Preis von 100 Thlr., die nächstbeste ein
Accessit von 25 Thlr. Gesammtkosteu des Aufenthalts an der Akade-
inie mit Einschluß des Studien-Honorars im ersten Jahre circa 300,
ini zweiten circa 250 Thlr.
Landwirthschaftliche Gesellschaft zu Heiligenbeil.
Ein seit 1808 bestehender Verein.
Landwirthschaftliche Lehr-Anstalt zn Poppelsdorf,
für die westlichen Provinzen des Staats 1847 errichtet. Der Lehr-
Kursus ist ein zweijähriger; jedoch sind die Vorträge so vertheilt, daß
der Unterricht auch bei einem einjährigen Besuche ein abgerundetes
Ganzes bildet. Das Stndien-Honorar, welches Unbemittelten ganz
oder zur Hälfte erlassen werden kann, beträgt für das erste Jahr 70
Thlr. und für das zweite 30 Thlr.
Landwirthschaftliche Lehr-Anstalt zu Waldau.
Ein höheres Lehr-Institut, am 9. Oktober 1858 bei Königsberg in
Preußen eröffnet. Es hat eine Anzahl Stellen, für welche das Stu-
dicn-Houorar (das erste Jahr 70, das zweite 30 Thlr.) ganz oder zur
Hälfte erlassen werden kaun. Der Direktor hat die Beneficien vorzu-