Full text: Preußisches Landbuch

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vermehrter und 1864 den Provinzial-Ständen überwiesener Fonds. Er 
wird bei der Provinzial-Hülfskasse zu Königsberg (s. d.) verwaltet, be 
trug 1864 34,829 Thlr. in 31 proc. St.-Schuldsch. und soll zur Erleich 
terung der dabei betheiligten Kreise in der ihnen durch das Ges. v. 27.Fbr. 
1850 auferlegten Verpflichtung zur Unterstützung der bedürftigen Familien 
der zum Dienst einber. Reserve- u. Landw.-Mannsch. verwendet werden. 
Landwirthschaftliche Akademie zu ProSkau. 
Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung beim Direktor. Die Akademie 
verlangt von den Studirenden Reife des Urtheils und Kenntnisse in 
deul Maße, um akademischen Borträgen ohne Schwierigkeit folgen und 
daraus den rechten Nutzen ziehen zu können. Vorausgegangene wenig 
stens einjährige praktische Thätigkeit im Landwirthschaftsbctricbe ist ferner 
zum Verständniß der Vorträge erforderlich. Der Kursus ist zweijährig, 
der Studirende verpflichtet sich bei seinem Eintritt jedoch nur für das 
laufende Semester. Gegen ein monatliches Lehr-Honorar können junge 
Landwirthe, deren Verhältnisse ihnen den Aufenthalt au der Akademie 
während eines vollen Semesters nicht gestatten, als Hospitanten zuge 
lassen werden. Eintrittsgeld 6 Thlr., Stndien-Honorar für das erste 
Semester 40, für das zweite 30, für das dritte 20, für das vierte und 
jedes folgende Semester 10 Thlr. Bei erwiesener Dürftigkeit kann 
das Honorar ganz oder zur Hälfte erlassen werden. Beim Schluß eines 
jeden Semesters finden Abgangs-Prüfungen statt. Um zur Prüfung 
rugelassen zu werden, muß der Studirende vier Semester auf der Aka 
demie absolvirt haben. Die Zeit seines Studiums an einer andern 
Hochschule kommt dabei in Anrechnung. Zur Konkurrenz an der Lo 
sung von Preis-Aufgaben werden alle diejenigen Studirenden zugelassen, 
welche im Semester der Verkündigung die Akademie besuchen. Die 
beste Arbeit erhält den Preis von 100 Thlr., die nächstbeste ein 
Accessit von 25 Thlr. Gesammtkosteu des Aufenthalts an der Akade- 
inie mit Einschluß des Studien-Honorars im ersten Jahre circa 300, 
ini zweiten circa 250 Thlr. 
Landwirthschaftliche Gesellschaft zu Heiligenbeil. 
Ein seit 1808 bestehender Verein. 
Landwirthschaftliche Lehr-Anstalt zn Poppelsdorf, 
für die westlichen Provinzen des Staats 1847 errichtet. Der Lehr- 
Kursus ist ein zweijähriger; jedoch sind die Vorträge so vertheilt, daß 
der Unterricht auch bei einem einjährigen Besuche ein abgerundetes 
Ganzes bildet. Das Stndien-Honorar, welches Unbemittelten ganz 
oder zur Hälfte erlassen werden kann, beträgt für das erste Jahr 70 
Thlr. und für das zweite 30 Thlr. 
Landwirthschaftliche Lehr-Anstalt zu Waldau. 
Ein höheres Lehr-Institut, am 9. Oktober 1858 bei Königsberg in 
Preußen eröffnet. Es hat eine Anzahl Stellen, für welche das Stu- 
dicn-Houorar (das erste Jahr 70, das zweite 30 Thlr.) ganz oder zur 
Hälfte erlassen werden kaun. Der Direktor hat die Beneficien vorzu-
	        
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