Full text : Preußisches Landbuch

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tugendhafte  Brautpaare,  ein  jedes  mit  100  Thlr.  ausgestattet  und  mit
einer  Hausbibel  versehen;  die  Braut  muß  aus  der  dienenden  Klasse
sein,  durch  Unschuld,  Reinheit  der  Sitten  und  häuslichen  Sinn  sich
auszeichnen  und  wenigstens  drei  Jahre  bei  einer  Herrschaft  gedient
haben.  Die  Traunng  geschieht  in  der  Hof-  und  Garnison-Kirche  zu
Potsdam  in  jedem  Jahre  am  19.  Juli,  dem  Todestage  der  Königin.
Ein  Familien-Rath,  aus  dem  Hosprediger  bei  jener  Kirche  und  16
Mitgliedern  bestehend,  verwaltet  das  Stiftnngs-Bermögen  und  wählt
die  Brautpaare.  Bon  den  Mitgliedern  des  Borstandes  stub  8  permanent, ­
  die  andern  8,  und  zwar  4  Damen  und  4  Herren,  werden  von
den  hiesigen  Stadtverordneten  nach  Ablauf  einer  dreijährigen  Wirksamkeit
  gewählt.
Loniseustädtische  Real-Schule  zu  Berlin,
gegründet  1836,  jetzt  Real-Schule  Ister  Ordnung,  mit  27  Lehrern  und
7—800  Schülern.  Schulgeld  und  Freistellen  wie  bei  der  Königsstädtischen ­
  Real-Schule  (s.  d.).  Zu  Prämien  und  Unterstützungen  für  Schüler ­
  werden  100  Thlr.  verwendet.  (Wiese  S.  106.)
Louiseiistädtisches  Gymnasium  zu  Berlin,
1864  mit  10  Oktober  als  fünftes  städtisches  Institut  dieser  Art  eröffnet. ­
  Schulgeld  und  Freistellen  wie  bei  den  anderen  Gymnasien.
Louisen  Stift  zu  Berlin.
Architekt  Catel  und  Propst  Haustein  gründeten  dasselbe  im  Mai
1807.  Es  hat  den  Zweck,  solchen  Kindern  männlichen  Geschlechts,  zu
deren  Erhaltung  und  Erziehung  ihre  Eltern  nnvermögend  sind,  Unterricht ­
  in  der  Religion,  im  Lesen,  Rechnen,  Schreiben,  Zeichnen,  in  der
Geometrie,  Naturgeschichte,  Geographie,  Geschichte  und  in  dein  ^Nothwendigsten ­
  ans  der  mathematischen  Geographie  und  Physik  ertheilen
zu  lassen,  und  sie  zur  Pünktlichkeit,  Ordnung,  Reinlichkeit,  Thätigkeit,
Abhärtung,  zu  strengem  Gehorsam  und  guten  Sitten  zu  gewöhnen.
Sic  werden  in  dem  Älter  von  7  bis  10  Jahren,  ohne  Unterschied  der
Geburt,  aufgenommen.  Da  für  Waisen  durch  andere  Anstalten  gesorgt
wird,  so  sind  diese  ausgeschlossen.  Jeder  Knabe  muß  wenigstens  bis
zu  seinem  14ten  Jahre  in  der  Anstalt  verbleiben,  die  ihn  alsdann  demjenigen ­
  Gewerbe  zuführt,  zu  dem  er  sich  nach  freier  Wahl  bestimmt.
Stadtrath  H  ollmann  wendete  ihr  das  jetzige  Grundstück  (Hollmannsstraße ­
  15),  im  Werthe  von  14,000  Thlr.  zu.  Das  Kapital-Bermögen
der  Anstalt,  welche  unter  Aufsicht  des  Provinzial-Schnlkollcgii  steht,
beträgt  etwa  50,000  Thlr.  Bgl.  Röbeschc  Stiftung.
Lonisen-Stift  zu  Biitow.
Ein  im  Jahre  1855  zusammengetretener  Bercin,  welcher  durch  milde
Beiträge  6000  Thlr.  ansammeln  und  damit  ein  Hospital  für  12  verarmte ­
  Bürger  gründen  will.  Zur  Zeit  sind  erst  500  Thlr.  vorhanden.
Louiskn-Stiftimg  zu  Berlin.
Eine  höhere  weibliche  Erziehungs-Anstalt,  1810  zum  Andenken  an  die
            
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