Full text : Preußisches Landbuch

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von  der  K.  Regierung  zu  Köslin  verwaltet,  gewährt  Darlehne  für
Meliorationszwecke,  Prämien  für  Flachskultur,  Seidenbau  rc.  Das
Kapital  belief  sich  1863  auf  345,000  Thlr.,  unter  diesen  32,000  baar
und  292,000  in  außenstehenden  Forderungen.
Frau  v.  Mellentin,
Friederike  Ernestine  geb.  v.  Wentzky,  verw.  Majorin  (t  1860)  setzte
den  Gemeinden  Nieder-Lobendau  und  Gassendorf  (Goldberg)  zusammen ­
  ein  Vermächtnis  von  1000  Thlr.  aus,  dessen  jährliche  Interessen ­
  unter  die  Aermsten  der  Gemeinde  vertheilt  werden  sollen.
v.  Mellinsche  Stiftung.
Erbsälzer  Frhr.  Joseph  v.  Mellin  zu  Werl  (t  1837)  verordnete  letztwillig ­
  die  Errichtung  einer  Verpflegungs  -  Anstalt  für  arme  Knaben
(Waisen  oder  solche,  deren  Eltern  sie  nicht  zu  ernähren  vermögen)  auf
seinem  Gute  Uffeln  bei  Werl.  Es  sollten  in  diese  Anstalt  vorzugsweise ­
  alle  in  Soest  und  in  der  Soestcr  Börde,  desgleichen  in  der
Stadt  und  dem  Amte  Werl  von  daselbst  angesessenen  Eltern  erzeugte
Knaben  oder  daselbst  gefundene  männliche  Findlinge  aufgenommen  werden. ­
  Die  Kinder  sollen  in  der  Anstalt  genährt,  gekleidet,  unterrichtet
und  überhaupt  so  lange  verpflegt  werden,  bis  sie  selbst  ihren  Unterhalt ­
  verdienen  können.  Hauptzweck  des  Instituts  ist,  tüchtige  Ackerbauer ­
  zu  erziehen;  doch  soll  dabei  kein  Zwang  herrschen,  sondern  die
Kinder,  welche  sich  zu  solcher  Beschäftigung  nicht  eignen  oder  keine
Neigung  dazu  haben,  sollen  zu  anderen  für  sie  passenden  Gewerben
angeleitet  werden.  Die  Oberaufsicht  führt  der  Staat  durch  den  Ober-Präsidenten;
  die  unmittelbare  Leitung  des  Instituts  ist  der  Gesammtheit ­
  der  zum  Provinzial-Landtage  berufenen  Abgeordneten  der  Ritterschaft, ­
  der  Gesammtheit  der  Erbsälzer  zu  Werl,  und  der  Gesammtheit
der  Salzbeerbten  zu  Sassendorf  in  der  Art  übertragen,  daß  jede  einen
Deputirten  zu  diesem  Ende  ernennt,  diese  drei  Deputirte  ein  Kollegium
bilden  und  durch  Stimmenmehrheit  einen  Vorsitzenden  wählen.  Zur
Errichtung  dieses  Instituts  bestimmte  der  Stifter  sein  ganzes  Vermögen ­
  mit  einem  jährlichen  Ertrage  von  etwa  30,000  Thlr.  Die
zunächst  mit  dem  Nießbrauch  bedachte  Wittwe,  geb.  Freiin  v.  Für  sten  b  er  g,
später  wieder  verehelichte  Gräfin  v.  L  0  6,  schenkte  der  auf  dem  Gute  Uffeln
gegründeten  Stiftung  zur  Errichtung  einer  Verpflegungs-Anstalt  fürarme
  Knaben  887  Thlr.  und  vermachte  ein  Kapital  von  5680  Thlr.
zur  Einrichtung  des  Erziehungs-Instituts  und  Erbauung  einer  Kapelle
bei  demselben  (1864).  Vgl.  v.  Zumbroich-Mellinsche  Stiftung.
Mende  sche  Vermächtnisse.
Die  Gebr.  Julius  Moritz  und  Eduard  Mende  zu  Frankfurt  a.  O.
schenkten  1853  dem  Vorstande  der  dortigen  Synagogen-Gcmeinde  200
Thlr.  als  Fonds  zur  Gründung  eines  jüdischen  Waisenhauses.  —
Banquier  Levin  Mende  (t  1857)  hinterließ  die  Bestimmung,  daß  auf
sein  in  Frankfurt  gelegenes  Grundstück  a)  ein  mit  5  pCt.  zu  verzinsendes
Kapital  von  1000  Thlr.  und  b)  eine  jährliche  Rente  von  50  Thlr.
zu  wohlthätigen  Zwecken  für  die  Synagogen'Gemeinde  eingetragen  wer-
            
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