Full text: Preußisches Landbuch

Pensions-Verein für rheinpreußische Notare und Notariats Kandidaten. 
1865 zusammengetreten, hat er die Rechte der juristischen Person. 
Nur die Notare und Notariats-Kandidaten, welche dem Bercine sur das 
Notariat in Rheinpreußen jetzt oder in Zukunft als ordentliche Mit 
glieder angehören, haben das Recht, dem Pensions-Verein beizutreten. 
Die Mitglieder zahlen jährlich 10—15 Thlr. Sie haben Anspruch 
auf Pension, wenn ihr Körper- oder Geisteszustand sie derart dienst 
unfähig macht, daß sie ihr Amt nicht länger verwalten können, und 
dasselbe, sei es freiwillig oder gezwungen, niederlegen, beziehungsweise 
wenn der Kandidat aus bent nämlichen Grunde zu keiner Anstellung 
gelangen kann. Nach dem Ableben einesMitgliedes haben dessen Witt 
wen und dessen ledige Kinder unter 18 Jahren Anspruch auf Pension, 
gleichviel ob der Verstorbene für seine Person schon pensiontrt war, 
öder nicht. Die Höhe der Pensionen wird nach der Anzahl der Jahre, 
für welche die Mitglieder die statutgemäßen Beiträge entrichtet haben, 
ohne Rücksicht ans Lebensalter und Dieustjahre abgemesien. Tritt der 
Fall der Pensionirung in den ersten 5 Jahren ein, so betragt die 
jährliche Pension für das Mitglied 100, für seine Wittwe 50 und für 
jedes Kind 10 Thlr. Bei Eintritt der Pensionirung un 6 ten Jahre 
beträgt die Pension 110, resp. 55 und 11 Thlr., im 7ten Jahre 120, 
resp. 60 und 12 Thlr. und so fort in der Weise, daß mit jedem fer 
nern Jahre, für welches der Beitrag erfallen ist und bezahlt wird 
des ursprünglichen Satzes hinzukömmt. Die Pension darf das vier 
fache dieses 'ursprünglichen Satzes nicht übersteigen. Pensionsbercchtigte 
Kinder, welche beide Eltern durch den Tod verloren haben, und solche, 
deren überlebende Mutter von Tisch und Bett getrennt oder geschieden 
war, erhalten das Doppelte der ihnen sonst zustehenden jährlichen Pen 
sion, jedoch auch nicht mehr, als das Lierfachc des einfachen ursprüng 
lichen Satzes. 
Pensions-Zuschußkasse für die Musikmeister der Preußischen Armee. 
1859 von Wie pre cht ins Leben gerufen und seitdem hauptsächlich 
durch die von ihm und andern Musikmeistern des Heeres veranstalteten 
Konzerte mit Fonds versehen, hatte sie im Jahre 1864 bereits ein 
Kapital von 19,000 Thlr. Jeder Musikmeister ist verpflichtet, monat 
lich 1 Thlr. Beitrag und jährlich ein Konzert von seinem Musikkorps 
rum Besten des Fonds zu geben. Vom 1. April 1862 ab erhielten 
die ersten 5 pensionirten Musikmeister eine jährliche Unterstützung von 
25 Thlr. Die Beiträge steigen je nach den Bcitragöjahren der Mit 
glieder. Zu der Kasse gehörten im Jahre 1862 140 Musikmeister. 
Es wird beabsichtigt, mit dem Institut eine Wittwen- und Waisen- 
Unterstützungskasse zu verbinden. 
Gerson Perez, 
Rentier zu Königsberg i. d. Neumark (t 1855) legirte der jüdischen 
Gmeinbe base# ^ 3"# ^ ^ Ginning emet 
Krankenstube für arme nnverheirathete jüdische Glaubensgenossen bei 
derlei Geschlechts bestimmt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.