Pensions-Verein für rheinpreußische Notare und Notariats Kandidaten.
1865 zusammengetreten, hat er die Rechte der juristischen Person.
Nur die Notare und Notariats-Kandidaten, welche dem Bercine sur das
Notariat in Rheinpreußen jetzt oder in Zukunft als ordentliche Mit
glieder angehören, haben das Recht, dem Pensions-Verein beizutreten.
Die Mitglieder zahlen jährlich 10—15 Thlr. Sie haben Anspruch
auf Pension, wenn ihr Körper- oder Geisteszustand sie derart dienst
unfähig macht, daß sie ihr Amt nicht länger verwalten können, und
dasselbe, sei es freiwillig oder gezwungen, niederlegen, beziehungsweise
wenn der Kandidat aus bent nämlichen Grunde zu keiner Anstellung
gelangen kann. Nach dem Ableben einesMitgliedes haben dessen Witt
wen und dessen ledige Kinder unter 18 Jahren Anspruch auf Pension,
gleichviel ob der Verstorbene für seine Person schon pensiontrt war,
öder nicht. Die Höhe der Pensionen wird nach der Anzahl der Jahre,
für welche die Mitglieder die statutgemäßen Beiträge entrichtet haben,
ohne Rücksicht ans Lebensalter und Dieustjahre abgemesien. Tritt der
Fall der Pensionirung in den ersten 5 Jahren ein, so betragt die
jährliche Pension für das Mitglied 100, für seine Wittwe 50 und für
jedes Kind 10 Thlr. Bei Eintritt der Pensionirung un 6 ten Jahre
beträgt die Pension 110, resp. 55 und 11 Thlr., im 7ten Jahre 120,
resp. 60 und 12 Thlr. und so fort in der Weise, daß mit jedem fer
nern Jahre, für welches der Beitrag erfallen ist und bezahlt wird
des ursprünglichen Satzes hinzukömmt. Die Pension darf das vier
fache dieses 'ursprünglichen Satzes nicht übersteigen. Pensionsbercchtigte
Kinder, welche beide Eltern durch den Tod verloren haben, und solche,
deren überlebende Mutter von Tisch und Bett getrennt oder geschieden
war, erhalten das Doppelte der ihnen sonst zustehenden jährlichen Pen
sion, jedoch auch nicht mehr, als das Lierfachc des einfachen ursprüng
lichen Satzes.
Pensions-Zuschußkasse für die Musikmeister der Preußischen Armee.
1859 von Wie pre cht ins Leben gerufen und seitdem hauptsächlich
durch die von ihm und andern Musikmeistern des Heeres veranstalteten
Konzerte mit Fonds versehen, hatte sie im Jahre 1864 bereits ein
Kapital von 19,000 Thlr. Jeder Musikmeister ist verpflichtet, monat
lich 1 Thlr. Beitrag und jährlich ein Konzert von seinem Musikkorps
rum Besten des Fonds zu geben. Vom 1. April 1862 ab erhielten
die ersten 5 pensionirten Musikmeister eine jährliche Unterstützung von
25 Thlr. Die Beiträge steigen je nach den Bcitragöjahren der Mit
glieder. Zu der Kasse gehörten im Jahre 1862 140 Musikmeister.
Es wird beabsichtigt, mit dem Institut eine Wittwen- und Waisen-
Unterstützungskasse zu verbinden.
Gerson Perez,
Rentier zu Königsberg i. d. Neumark (t 1855) legirte der jüdischen
Gmeinbe base# ^ 3"# ^ ^ Ginning emet
Krankenstube für arme nnverheirathete jüdische Glaubensgenossen bei
derlei Geschlechts bestimmt.