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die Aufsicht dem Magistrat zustehen. Legat der Fräulein v. Berville
(f 1863) von 500 Thlr.
Pfennig-Verein zu Breslau.
Dieser Frauen-Verein, bereits seit dem Jahre 1848 bestehend, unter
stützt arme Schulkinder aller Konsessionen dadurch, daß er ihnen Schul-
Materialien oder Kleidungsstücke verabreicht, armen Schülerinnen der
Unterrichtsstunden für weibliche Handarbeiten Materialien zur Anfer
tigung solcher Arbeiten gewährt und sie dafür bezahlt, und endlich für
arme Kinder in geeigneten Fällen das Schulgeld entrichtet. Um dies
thun zu können, zahlt jedes Mitglied des Vereins monatlich 21 Sgr.
(täglich 1 Pfennig), wofür ihnen das Recht zusteht, arme Kinder zur
Betheilung mit Kleidungs-Gegenständen vorzuschlagen. 1863 wurden
324 Thlr. für Stoffe und fertige Kleidungsstücke, 44 Thlr. auf Ar
beitslöhne und 47 Thlr. zur Zahlung von Schulgeldern für arme
Kinder verwendet. Zahl der Mitglieder 270.
Pfingstensche Stiftung,
von dem Bürgermeister Gabriel Pfingsten zu Vilich (Bonn) für
Arme der dortigen Bürgermeisterei 1853 mit 1500 Thlr. Kapital be
gründet.
Pflanz-Schönwalder Stiftung zu Goldberg,
für hülfsbedürftige Abkömmlinge der Stifter und ihrer Verwandten
event, für verarmte Goldberger Einwohner. Sie besteht angeblich seit
1537. Sowohl die Testamentarien als der Magistrat führen ein Stamnt-
buch über die Verwandten der Stifter.
v. Pfuelsches Bürger-Legat,
eme in Groß-Salze bestehende alte Stiftung für arme Schulkinder.
(Hermes II. 51.)
Pheilsche Schul-Legatenkasse zu Schievelbeiu.
Sie hat 485 Thlr. Kapital, wovon die Zinsen auf 2 Jahre an arme
Studirende gegeben werden können.
Philautropia zu Köln,
Ein Privat-Verein zur Heranbildung armer Knaben, besonders solcher,
die der Gefahr der Verwahrlosung ausgesetzt sind. 1861 wurden 14
neu aufgenommen, 8 als Gesellen entlassen; 56 verblieben noch in der
Obhut des Vereins. Der letztere erhält seine Mittel durch Beiträge
der Mitglieder und sonstige freiwillige Gaben.
P h i l i p s b o r n sche Armen-Stiftuug,
von der ş verw. Geh. Räthin Philipsborn geb. Kästner in Berlin
1852 errichtet. Sie vermachte a) der Armenkasse zu Schwedt 1000
Thlr., deren Zinsen mit 50 Thlr. jährlich an 15 wirklich hülfßbedürf-
tigen Personen als Holz-Unterstützung in gleichen Theilen zu zahlen
sind; b) dem Hospital in Schwedt 1000 Thlr., deren Zinsen jährlich
am 3. Februar an die im Hospital befindlichen Personen gleichmäßig
vertheilt werden sollen.