Full text : Preußisches Landbuch

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Christoph  Rötgers,
katholischer  Pfarrer  zu  Wadersloh  bei  Beckum  (+  1836)  setzte  die  Armen ­
  des  Orts  zu  Haupt-Erben  seines  Nachlaßes  ein;  der  Erwerb  betrug ­
  etwa  1000  Thlr.
Röttgersches  Legat.
Eine  alte  Stiftung  bei  der  Universität  Halle.  Pastor  Röttgcr  zu
Lüttgcn-Germersleben  überwies  300  Thlr.,  und  von  diesen  200  Thlr.
zu  einem  Stamm-Kapitale  für  ein  Stipendium  zu  Gunsten  eines  Studirenden
  der  Theologie.  Die  Verleihung  steht  der  theologischen  Fakultät ­
  zu  und  das  Kapital  war  im  Jahre  1838  auf  306  Thlr.  angewachsen ­
  (Koch  I.  441).
Fr.  W.  v.  Rohdich,
General  der  Infanterie  (t  1796)  vermachte  sein  Vermögen  mit  Einschluß ­
  des  zu  Berlin  am  Pariser  Platz  Nr.  3.  gelegenen  Hauses  den
Soldatenkindcrn  des  Grenadier-Garde-Bataillons,  welche  Stiftung  1806
ins  Leben  getreten  ist.  Bei  der  gänzlichen  Umbildung  der  Armee  ist
dies  Vermächtniß,  welches  jährlich  über  3400  Thlr.  einbringt,  auf  die
Soldatenkindcr  des  1.  Garde-Regimeuts  zu  Fuß  übergegangen.  Die
Verwaltung  steht  einer  Jmmediat-Kommission  unter  dem  Vorsitze  des
jedesmaligen  Kommandanten  von  Berlin  zu;  aus  dem  Ertrage  wird
den  Soldatenkindern  des  1.  Garde-Regiments  ein  Erziehungsbeitrag
von  monatlich  7  —  9  Sgr.  pro  Kopf  je  nach  der  Anzahl  der  Empfänger, ­
  die  alle  zu  gleichen  Theilen  participiren,  gereicht.  —  Noch  besteht
bei  dem  Gymnasium  zu  Potsdam  ein  L.  v.  Rohdichsches  Legat  von
2000  Thlr.  zum  Besten  der  Lehrer.
v.  Rohttsche  Stiftung.
Sie  ist  1818  durch  Agnes  Friederike  v.  Rohtt  zum  Besten  des  altmärkischen ­
  Adels  weiblichen  Geschlechts  gegründet.  Das  Vermögen  besteht ­
  in  einem  zu  Berlin  (Ober-Wallstraße  5.)  gelegenen  Hanse  und
in  33,175  Thlr.  Kapitalien;  jährliche  Reveuüen  3700  Thlr.  Die  Verwaltung ­
  der  Stiftung  ist  unter  Aufsicht  der  Staatsbehörden  der  Ritterschaft ­
  des  Kommunal-Landtages  der  Altmark  anvertraut,  welche  zu  diesem ­
  Ende  einen  Ausschuß  von  3  Mitgliedern  ernennt.  Zunächst  erhalten ­
  zwei  über  40  Jahr  alte  adelige  Damen  aus  der  Altmark,  die
unverehelicht  oder  Wittwen,  und  dabei  bedürftig  und  kränklich  find,  auch
in  gutem  Rufe  stehen,  eine  jährliche  Pension  von  je  150  Thlr.  und
dabei  eine  gemeinschaftliche  Wohnung  im  Stiftshause.  Hiernächst  haben ­
  sämmtliche  adeligen  Familien  der  Allmark,  die  dessen  bedürftig  sind,
für  ihre  Töchter  einen  Anspruch  auf  Erziehungsgelder,  die  auf  3  Jahre,
vom  angefangenen  13,  bis  zum  zurückgelegten  15  Jahre  mit  150  Thlr.
für  jedes  Jahr  gezahlt  werden.  Ferner  erhalten  die  sich  vcrhcirathenden
  altmärkischen  Frauenzimmer  adeligen  Standes,  die  dcffen  bedürftig
sind,  eine  Ausstattung  von  150  Thlr.  jede.  Die  mehr  oder  mindergroße
  Bedürftigkeit  giebt  den  Vorzug  (Statut  vom  3.  Oktbr.  1838).
            
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