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Christoph Rötgers,
katholischer Pfarrer zu Wadersloh bei Beckum (+ 1836) setzte die Ar
men des Orts zu Haupt-Erben seines Nachlaßes ein; der Erwerb be
trug etwa 1000 Thlr.
Röttgersches Legat.
Eine alte Stiftung bei der Universität Halle. Pastor Röttgcr zu
Lüttgcn-Germersleben überwies 300 Thlr., und von diesen 200 Thlr.
zu einem Stamm-Kapitale für ein Stipendium zu Gunsten eines Stu-
direnden der Theologie. Die Verleihung steht der theologischen Fa
kultät zu und das Kapital war im Jahre 1838 auf 306 Thlr. ange
wachsen (Koch I. 441).
Fr. W. v. Rohdich,
General der Infanterie (t 1796) vermachte sein Vermögen mit Ein
schluß des zu Berlin am Pariser Platz Nr. 3. gelegenen Hauses den
Soldatenkindcrn des Grenadier-Garde-Bataillons, welche Stiftung 1806
ins Leben getreten ist. Bei der gänzlichen Umbildung der Armee ist
dies Vermächtniß, welches jährlich über 3400 Thlr. einbringt, auf die
Soldatenkindcr des 1. Garde-Regimeuts zu Fuß übergegangen. Die
Verwaltung steht einer Jmmediat-Kommission unter dem Vorsitze des
jedesmaligen Kommandanten von Berlin zu; aus dem Ertrage wird
den Soldatenkindern des 1. Garde-Regiments ein Erziehungsbeitrag
von monatlich 7 — 9 Sgr. pro Kopf je nach der Anzahl der Empfän
ger, die alle zu gleichen Theilen participiren, gereicht. — Noch besteht
bei dem Gymnasium zu Potsdam ein L. v. Rohdichsches Legat von
2000 Thlr. zum Besten der Lehrer.
v. Rohttsche Stiftung.
Sie ist 1818 durch Agnes Friederike v. Rohtt zum Besten des alt
märkischen Adels weiblichen Geschlechts gegründet. Das Vermögen be
steht in einem zu Berlin (Ober-Wallstraße 5.) gelegenen Hanse und
in 33,175 Thlr. Kapitalien; jährliche Reveuüen 3700 Thlr. Die Ver
waltung der Stiftung ist unter Aufsicht der Staatsbehörden der Ritter
schaft des Kommunal-Landtages der Altmark anvertraut, welche zu die
sem Ende einen Ausschuß von 3 Mitgliedern ernennt. Zunächst er
halten zwei über 40 Jahr alte adelige Damen aus der Altmark, die
unverehelicht oder Wittwen, und dabei bedürftig und kränklich find, auch
in gutem Rufe stehen, eine jährliche Pension von je 150 Thlr. und
dabei eine gemeinschaftliche Wohnung im Stiftshause. Hiernächst ha
ben sämmtliche adeligen Familien der Allmark, die dessen bedürftig sind,
für ihre Töchter einen Anspruch auf Erziehungsgelder, die auf 3 Jahre,
vom angefangenen 13, bis zum zurückgelegten 15 Jahre mit 150 Thlr.
für jedes Jahr gezahlt werden. Ferner erhalten die sich vcrhcirathen-
den altmärkischen Frauenzimmer adeligen Standes, die dcffen bedürftig
sind, eine Ausstattung von 150 Thlr. jede. Die mehr oder minder-
große Bedürftigkeit giebt den Vorzug (Statut vom 3. Oktbr. 1838).