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Christoph Rötgers,
katholischer Pfarrer zu Wadersloh bei Beckum (+ 1836) setzte die Armen
des Orts zu Haupt-Erben seines Nachlaßes ein; der Erwerb betrug
etwa 1000 Thlr.
Röttgersches Legat.
Eine alte Stiftung bei der Universität Halle. Pastor Röttgcr zu
Lüttgcn-Germersleben überwies 300 Thlr., und von diesen 200 Thlr.
zu einem Stamm-Kapitale für ein Stipendium zu Gunsten eines Studirenden
der Theologie. Die Verleihung steht der theologischen Fakultät
zu und das Kapital war im Jahre 1838 auf 306 Thlr. angewachsen
(Koch I. 441).
Fr. W. v. Rohdich,
General der Infanterie (t 1796) vermachte sein Vermögen mit Einschluß
des zu Berlin am Pariser Platz Nr. 3. gelegenen Hauses den
Soldatenkindcrn des Grenadier-Garde-Bataillons, welche Stiftung 1806
ins Leben getreten ist. Bei der gänzlichen Umbildung der Armee ist
dies Vermächtniß, welches jährlich über 3400 Thlr. einbringt, auf die
Soldatenkindcr des 1. Garde-Regimeuts zu Fuß übergegangen. Die
Verwaltung steht einer Jmmediat-Kommission unter dem Vorsitze des
jedesmaligen Kommandanten von Berlin zu; aus dem Ertrage wird
den Soldatenkindern des 1. Garde-Regiments ein Erziehungsbeitrag
von monatlich 7 — 9 Sgr. pro Kopf je nach der Anzahl der Empfänger,
die alle zu gleichen Theilen participiren, gereicht. — Noch besteht
bei dem Gymnasium zu Potsdam ein L. v. Rohdichsches Legat von
2000 Thlr. zum Besten der Lehrer.
v. Rohttsche Stiftung.
Sie ist 1818 durch Agnes Friederike v. Rohtt zum Besten des altmärkischen
Adels weiblichen Geschlechts gegründet. Das Vermögen besteht
in einem zu Berlin (Ober-Wallstraße 5.) gelegenen Hanse und
in 33,175 Thlr. Kapitalien; jährliche Reveuüen 3700 Thlr. Die Verwaltung
der Stiftung ist unter Aufsicht der Staatsbehörden der Ritterschaft
des Kommunal-Landtages der Altmark anvertraut, welche zu diesem
Ende einen Ausschuß von 3 Mitgliedern ernennt. Zunächst erhalten
zwei über 40 Jahr alte adelige Damen aus der Altmark, die
unverehelicht oder Wittwen, und dabei bedürftig und kränklich find, auch
in gutem Rufe stehen, eine jährliche Pension von je 150 Thlr. und
dabei eine gemeinschaftliche Wohnung im Stiftshause. Hiernächst haben
sämmtliche adeligen Familien der Allmark, die dessen bedürftig sind,
für ihre Töchter einen Anspruch auf Erziehungsgelder, die auf 3 Jahre,
vom angefangenen 13, bis zum zurückgelegten 15 Jahre mit 150 Thlr.
für jedes Jahr gezahlt werden. Ferner erhalten die sich vcrhcirathenden
altmärkischen Frauenzimmer adeligen Standes, die dcffen bedürftig
sind, eine Ausstattung von 150 Thlr. jede. Die mehr oder mindergroße
Bedürftigkeit giebt den Vorzug (Statut vom 3. Oktbr. 1838).