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RokoghscheS Vermächtniß.
Komtoirist Rokogh (+ 1840 zu Krefeld) fetzte die armen Kranken des
dortigen Weichbildes zu Erben seines Nachlasses (5700 Thlr.) ein und
übertrug die Administration des Vermächtnisses der Armcn-Verwaltung.
Ein Theil des Vermögens sollte gleich nach dem Ableben des Erblas.
sers zur Anschaffung von 20 einschläfrigen Matratzen und dazu erfor
derlichen Decken und Leintüchern für unbemittelte Kranke, denen es an
einem gehörigen Lager fehlt, verwendet, der übrige Theil aber auf Zin
sen angelegt und der Ertrag theils zur Instandhaltung der vorhande
nen und zum Ankäufe neuer Matratzen, theils zur Erquickung und
Unterstützung armer Kranken benutzt werden.
R osesche Süftung.
Der Kammcrgerichts - Rath Rose (f 1810) bestimmte 10,000 Thlr.
Gold zu einer Familien-Stiftung, nach dem Ableben seiner Wittwe
(t 1841) zahlbar. Von den Zinsen sollten seine hülfsbcdürftigen Ver
wandten väterlicher Seits die Armen der Stadt Lippstadt ohne Un
terschied der Konfession } erhalten. Zu Kuratoren der Stiftung be
stimmte der Testator den jedesmaligen Vorsteher des Armenwesens zu
Lippstadt und die beiden ältesten Mitglieder seiner Familie väterlicher
Seits.
z v. Rosenbruchsche Stiftung zu Jarchau (Stendal).
Sie datirt von 1792, ist bestimmt für die geistlichen Institute und
schulen in Jarchau und in Rindtorf, desgl. für die Armen daselbst
und auf den Höfen in Rochan. Sie hat ein Haus mit vier Wohnun
gen und jährlich 297 Thlr. Revenüen.
Ro sens eld- Sterb anus sches Vermächtniß.
Die Zinsen von 100 Thlr. sollen alle Jahre am Charfreitage nach
der Predigt von dem Prediger bei der Gertrud-Kirche in Stettin den
Armen nn Vorder- und Hinter-Hospital auf der Lastadie ausgezahlt
werden. 0 0 v
Wittwe Rosenkranz,
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». Rosenstädt sches Vermächtniß,
aus dem vorigen Jahrhundert; Kapital 1500 Thlr. Die Zinsen von