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Februar 1849 bereits auf 875 Thlr. 14 Sgr. vermehrt. Die unten«
6. April 1844 landesherrlich bestätigten Statuten der „Rummlerschcn
Stiftung für Wittwcu und Waisen der Justitiarien oes Glogaucr
Oberlandesgcrichts" lasten den Beitritt jedem Patrimonial-Richter des
Departements frei. Die Verwaltung der Stiftung führt unter Auf
sicht des Obergerichts ein von diesem aus den Mitgliedern des Vereins zu
ernennender Kurator; die Einkünfte werden zu jährlichen Unterstützungen
und Erziehungsgeldern für hülfsbedürftige Wittwen und Waisen ver
storbener Vereins-Mitglieder verwendet. Wie es nach dem Aussterben
der Patrimonial - Richter mit der Stiftung gehalten werden soll, war
nicht bestimmt.
Hermine v. Ru nd st ed tsche Stiftung.
Frau Agnes v. Kalben, geb. v. Rund st e dt auf Birnau übergab
(1865) aus dem Nachlaß ihrer verstorbenen Mutter Hermine v. Run du
sted t gebornen von Rabe der Domkirche in Stendal zwei Aktien der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn unter dem Namen „Hermine v.
Rundstedtschc Stiftung", behufs Verwendung der Zinsen für arme
Kranke der Domgcmeinde in Stendal.
Rnppscbe Stiftung
für die Armen der Mennouiten-Gemeinde zu Neuwied. Sie hat einen
Fonds von 1000 Thlr.
R u p p e l t,
Banergutsbesitzcr und Erbkretschmcr zu Ncudorf (Neumarkt) hinterließ
(1861) dem Bliudcn-Jnstitut zu Breslau 100 Thlr.; der ev. Kirche
zu Kanth 800 Thlr. ; den ev. Armen zu Neudorf 400 Thlr. ; die
Zinsen der lctztern sollen zur Bekleidung alter Leute und armer Schul-
\ kinder verwendet werden.
R nstschc Stiftung.
Von dem Wirkt. Geh. Ober-Medizinal Rath Dr. R u st (+ 1840)
errichtet. Zum Genusse berufen sind zunächst die Verwandten, dann
Hülfsbedürftige, welche in Schlesien, namentlich in Jauernick oder auf
dem Schlosse Johannisberg geboren sind. Nicht blos für Studirende
auf Gymnasien und Universitäten, sondern auch für Jünglinge, welche
ein Handwerk erlernen, sich als Handwerker etabliren wollen, oder
welche sich dem Studium der Chirurgie oder Forstwissenschaft, der
Agrikultur, Baukunde, der bildenden Kunst u. f. w. widmen, zu
ihrer Ausbildung Akademien beziehen oder zur Vervollkomnlung ihres
Faches oder ihrer Kunst Reisell unternehntkn wollen, soll eine Unter
stützung voit 50 bis 500 Thlr. auf drei Jahre verabreicht werden
können. — Außerdem hat die Stiftung den Zweck, unbemittelte, zur
Familie der Seitcn-Verwandten des Testators gehörende Töchter im
Fall ihrer Verheirathuug mit Ausstattungsgeldern von 2—800 Thlr.
zu unterstützen. Die Stiftung ist dem Protektorat des Obergcrichts
zu Breslau und die Verwaltuug drei Kuratoren anvertraut, bereu
Einer der jedesmalige Ober - Bürgermeister, der Andere der Syn-