Full text: Preußisches Landbuch

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Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien als Kurator verwaltet. Um 
die Fonds, die einschließlich der angesammelten Zinsen den Betrag von 
350,000 Thlr. erreichen, in einer den Intentionen des Stifters ge 
mäßen Weise zu verwenden, und der Stiftung selbst die Vorrechte von 
milden Anstalten zu sichern, war es erforderlich, die in dem Testamente 
zerstreuten Anweisungen des Erblassers zu sammeln, nach den jetzigen 
Zeitverhältnissen zu modifiziren und demnächst, in ein Statut zusammen 
gefaßt, der landesherrlichen Genehmigung zu unterbreiten. Dies ist 
im Jahre 1858 geschehen, der Minister der geistlichen Angelegenheiten 
wurde mittelst Kabinets - Ordre vom 6. November 1858 ermächtigt, 
das vom Ober-Präsidenten vorgelegte Statut zu bestätigen und diese 
Bestätigung erfolgte unter dem 25. Februar 1859. Nach diesem 
Statut ist die Gras v. Schl abrend o rf f sche Stiftung bestimmt: 1) 
zur Errichtung und Dotirung einer ausreichenden Anzahl guter Land 
schulen auf den zum Fideikommiß bestimmt gewesenen, im Grünberger 
Kreise belegenen Kolziger Gütern (Bgl. Kolziger Landschuleu-Stiftung); 
2) zur Begründung und Dotirung von Seminar-Freistellen und Waisen- 
stellen an einem ev. und kath. Schullehrer - Seminar in der Provinz 
Schlesien; 3) zur Begründung und Unterstützung von Landschulen auch 
außerhalb der Kolziger Güter, und vorzüglich in der Nachbarschaft der 
selben. Für die zu 3 gedachten Schulen werden die nöthigen Fonds an 
gesammelt. Vgl. die folgenden Artikel. 
Graf v. Schlabrendorffsche Seminar- und Waisenhaus-Stiftung zu 
Liebenthal. 
Sie ist im Anschluß an das katholische Schullehrer-Seminar zu Lieben 
thal (s. d.) 1864 zur Ausführung gekommen und es soll iu dem da 
selbst errichteten und mit dem Seminar iu Verbindung gesetzten Waisen 
hause zwölf Waisenknaben freier Unterhalt und die für den Land-Schul 
lehrer und Landmanu im Sinue des Stifters erforderliche Erziehung 
und Ausbildung auf Kosten der Stiftung gewährt werden. Die Ver 
mehrung der Waisenstellen nach Maaßgabe des vorhandenen Raumes 
ist zulässig. In der Regel werden die Freistellen mit den tüchtigsten 
und zuverlässigsten Zöglinge» der beiden oberen CÜten des Lieben- 
thaler Seminars besetzt. Bei besonderer Tüchtigkeit und Fähigkeit 
können jedoch unbemittelte Präparanden ausnahmsweise gleich bei ihrem 
Eintritt in das Seminar für die Freistellen in Vorschlag gebracht 
werden; namentlich gilt diese Begünstigung für diejenigen Zöglinge 
des Waisenhauses, welche sich in der Anstalt selbst genügend zum Ein 
tritt ins Seminar vorbereitet haben und sich dem Schulfach widmen 
wollen. In beiden Fällen haben auf den Kolziger Gütern Geborene 
oder daselbst Ortsgehörige bei sonst gleicher Qualifikation den Vorzug. 
Die Meldungen zur Aufnahme in das Waisenhaus werden bei dem 
Direktor gemacht. Die Beköstigung der Fundatistcn und der Waisen 
erfolgt aus der Seminarküche nach einer bestimmten Speise-Ordnung. 
Die Waisen bleiben bis zum vollendeten 14. Lebensjahre in der An 
stalt. Diejenigen, welche sich zum Schulfach eignen, bleiben im Besitz
	        
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