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15,000 Thlr. drei junge Männer, welche sich einer höheren Ausbildung,
sei es für den Staatsdienst oder für Wissenschaft, Kunst und Gewerbe
widmen, mit je 200 Thlr. auf kürzere oder längere Zeit, die jedoch
den Zeitraum von 6 Jahren nie überschreiten darf, zu unterstützen.
Die Stipendiaten müssen Sohne wohlverdienter Staats-Beamten der
innern Staats-Verwaltung, oder des Pergbaus, und mindestens 16 Jahr
alt, der Unterstützung bedürftig und in Rücksicht auf erworbene Ta
lente und schon erworbene Kenntnisie derselben würdig sein. Zwei der
Stipendien sind für Söhne höherer Beamten (des Raths-Ranges), ein
Stipendium ist für Söhne von Subaltcrn-Beamten bestimmt. Die
Ertheilung steht dem Minister des Innern zu. Das Kapital der Stif
tung hatte sich 1862 bis auf 19,000 Thlr. vermehrt, und die daraus
hervorgegangene Vermehrung der Revenüen machte die Begründung
eines vierten Stipendiums möglich, welches 2mal an, Söhne von Be
amten höherer Kategorie, 1 mal an Söhne von Subaltern-Beamten ver
liehen wird.
Şch üllsche StipendiemStiftung,
von dem Kaufmann W. Schüll zu Düren i860 bei der höheren
Bürgerschule daselbst in Beranlasinng der silbernen Hochzeit des Di
rigenten Benrath mit 5000 Thlr. begründet. W. Schüll schenkte
auch (1864) der Gemeinde Birkcsdorf das Bau-Kapital zur Errichtung
einer Kleinkinder-Bewahrschule, die für letztere erforderlichen Utensilien
und 3000 Thlr. zur Dotation der Anstalt.
Aeg. Melch. Jos. Anton Schüller,
Rentier zu Köln, (ch 1835) vermachte 1) der Aposteln-Kirche 3500Thlr.
Kölnisch gegen gcwisie religiöse Verpflichtungen; 2) der Stadt Köln
zur Verbcsierung der Straßenbeleuchtung 5000 Thlr. Pr.; 3) dem
Waisenhause 5000 Thlr. nnd (für den Fall einer Vermehrung des
Nachlaffes während einer fünfjährigen Administration noch) 1000 Thlr.;
4) zur Verbesserung des Kirchengesanges 1000 Thlr.; 5) der Taub-
stnminen-Anstalt unter der zu 3 gedachte« Voraussetzung 2000 bis
Schülzchensche Familien Stiftung,
von dem pensionirten Pfarrer Schülzchen (+ 1855 zu Hüls im Kreise
îņz) zu Gunsten armer Familienglieder und eventuell auch sonstiger
^rtsarmen mlt 1200 Thlr. begründet. Die Verwaltung der damit be
gründeten Stiftung ist der Armen - Verwaltung zu Ahrweiler über
tragen und oie Zinsen werden zur Zeit in zwei Portionen vergeben.
v. Sch li n gel sche Stiftung.
Kanonikus v. Schlingel zu Soest (+ 1846) vermachte dein dortigen
Armen- und Waiscn-Direktorium seinen am Orte besindlichen Nachlaß
nn Betrage von 2—3000 Thlr. mit der Bestimmung, daß die Zin
sen von 1000 Thlr. zur Unterbringung verwahrloseter Kinder dorthin
elngepfarrtcr Katholiken vom 'ánde, bei Pflege-Eltern in der Stadt,