Object: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 529 
N m tk 
Art. 159 des Gesetzes überlässt der Zentralversicherungsanstalt die 
Festsetzung der Höhe des Krankenversicherungsbeitrags. Der Versicherungs- 
beitrag ist In jeder Lohnklasse im gleichen Verhältnis zum durchschnittlichen 
Taglohn festzusetzen. Vorbehaltlich einer von der Zentralsozialversicherungs- 
anstalt für vorübergehende Zeit verfügten Erhöhung ist der Versicherungs- 
beitrag bei allen Krankenversicherungsanstalten gleich. : 
Ungarn 
In Ungarn hat die Geldentwertung in den Jahren 1919-1924 häufige 
Veränderungen der Grenzen und der Durchschnitte der Lohnklassen 
nach sich gezogen. Die Zahl der Lohnklassen, die 1918 auf 9 festgesetzt 
war, ist zuerst auf 5 beschränkt, dann nach und nach auf 7, 9 und 13 gebracht 
worden. Zu gewissen Zeiten betrug der Durchschnittslohn der untersten 
Klasse weniger als einen halben. Goldheller, und das tägliche Krankengeld- 
betrug nur einen kleinen Bruchteil des Durchschnittslohnes. Seit 1922 
bestehen 8 Lohnklassen, deren Mindest- und Höchstgrenzen und Durch- 
schnitte. seit Juni 1924 in folgender Weise festgesetzt sind. 
GEHALTSGRENZEN UND DURCHSCHNITTSLOHN DER LOHNKLASSEN 
NACH DEM ALLGEMEINEN UNGARISCHEN SYSTEM SEIT DEM 30. JUNI 1924 
Lohnklasse 
AA 
A 
Mindest- und Höchst- 
grenze des Tagelohns 
{in Papierkronen) 
10.000 
10.000--20. 000 
20.000--30. 000 
30. 00040. 000 
40.000-50. 000 
50.000-60. 000 
50.000—-70.000 
über 70.000 
Täglicher Durchschnittslohn 
{Papierkronen) (Goldkronen) 
10.000 
15.000 
25.000 
35.000 
45.000 
55.000 
65.000 
75.000 
0,56 
0,83 
1,39 
1,94 
2,50 
3,06 
3,61 
4.17 
Die Tatsache, dass die Lohnklassen nicht den wirklichen Löhnen 
Sntsprachen, ergibt sich aus der folgenden Uebersicht über die Verteilung 
der Versicherten auf die Lohnklassen. 
VERTEILUNG (IN HUNDERTSÄTZEN) DER VERSICHERTEN 
AUF DIE LOHNELASSEN IN DEN JAHREN 1920-1924 
Lohnklasse 
Datum 
Januar bis Au- 
gust 1920 . 
Januar 1921 
bis Februar 
1922 ... 
Dezember 1923 
März 1924 . . 
Juni: 924 ., 
September1924 
Dezember 1924 
II 
1 
111 | 
IV | vv | vır | var || 
67 | 6,21 65 | 6.7 1 7,7 
14,4 | 51,8 | — 
5,9 | 4,2 
10,6 | 7,9 | 
9,7 7,1 
0.1 | 78 
1,1 3,7 
nm 7 
3,1 | 3,0 
7,6 | 8,4 
7,9 | 8,4 
8,6 | 10,0 
12,0 | 14,6 
119 154 
2,4] 3,5 | 12,3 
7,11 7,.1| 7,2 
8,0! 8,4) 8,6 
9,8 10,0 9,5 
11,3, 9,8 7,8 
20 10.2 7.2 
14,7 
44,1 
41,5 
34,2 
23,7 
19,8 
IX 
50,9 
0 nn 
KRANKENVERSICHE RUNG
	        
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