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mctitbe Thiergarten und die Kolonie Fricdrichsthal (Bunzlau) zu Erben
von ' seines Nachlasses (etwa 1052 Thlr.) eingesetzt und sie hinsichtlich
eines Theils des übrigen Drittels seiner Ehefrau sideikommissarisch
substituirt. Die Stiftung ist zur Erleichterung der Gemeinden Thiergarten
und Fricdrichsthal bestimmt: die Einnahmen aus selbiger sollen
hauptsächlich dazu dienen, den zur Gemeinde gehörigen Mitgliedern
und Schutzgenoffen hinsichtlich der Entrichtung'der Staats- und andern
Steuern, Abgaben und Zinsen aller Art, mit Ausnahme der Laudemien,
zu Hülfe zu kommen. Die Zinsen werden unter die einzelnen Wirthe
nach Berhältniß der von jedem zu entrichtenden Staats-, Kommunalund
Dominial-Abgaben vertheilt.
Seiffertfches Legat.
Johanne Charlotte Ernestine Scissert (f 1842 zu Berlin) setzte
Behufs Begründung einer milden Stiftung zur Unterstützung würdiger
und hülfsbedürftiger unverhciratheter Prediger-Töchter und anderer
lediger weiblicher Personen des Mittelstandes, von welchen immer drei
zu gleichen Theilen die Zinsen der Stiftung genießen sollen, ein Legat
von 3000 Thlr. aus. Die Verwaltung steht dem Konsistorium zu.
S eitzsche Stiftung,
von dem ehemaligen Kur-Trierschen Obersten Seitz (f 1842) für die
Armen zu Ehrenbrcitstein und Pfaffendorf begründet, indem er sie
zum Universal-Erben einsetzte. Die Hinterlassenschaft betrug, mit Ausschluß
einer noch zu liquidirenden Forderung des Erblassers an rückständigem
Gehalt 7818 Thlr., wovou er den Armen zu Ehrenbreitstem
î und den Armen zu Pfaffendorf ļ bestimmte. Das Kapital
sä unter dem Ñamen „Seitzsche Stiftung" gegen hypothekarische
Sicherheit angelegt, niemals aber angegriffen und vermindert, und nur
der Zins-Ertrag für die Armen, und zwar in Pfasfendorf. zur Unterstützung
der Orts-, insbesondere der Hausarmem und der durch UnsMàeķàņsĶîķ
schechts verwendet; ,n Ehrenbreistcin dagegen 1 der Zinsen wieder
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^hal Ehrenbreitstem, dem Geburtsorte des Stifters, falls aber früher
chon c.n solche Anstalt daselbst bestehen möchte, das Kapital der letzern
überwiesen iverden. Außerdem bestimmte der Erblasser, daß jedes
vnhr an seinem Sterbetage (7. März) Brod-Unterstützungen aus den
Zinsen entnommen und an die Armen verabreicht werden sollten; in
4faffendorf nach. Maßgabe des jedesmaligen Bedürfnisses, in Ehrcnbreitstem
stets nnt 100 Broten à 4 Pfund.
Seldsches Slipendium.
Eine in Gardclcgen bestehende Stiftung von jährlich 100 Thlr. für