Full text : Preußisches Landbuch

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mctitbe  Thiergarten  und  die  Kolonie  Fricdrichsthal  (Bunzlau)  zu  Erben
von  '  seines  Nachlasses  (etwa  1052  Thlr.)  eingesetzt  und  sie  hinsichtlich ­
  eines  Theils  des  übrigen  Drittels  seiner  Ehefrau  sideikommissarisch
substituirt.  Die  Stiftung  ist  zur  Erleichterung  der  Gemeinden  Thiergarten ­
  und  Fricdrichsthal  bestimmt:  die  Einnahmen  aus  selbiger  sollen
hauptsächlich  dazu  dienen,  den  zur  Gemeinde  gehörigen  Mitgliedern
und  Schutzgenoffen  hinsichtlich  der  Entrichtung'der  Staats-  und  andern
Steuern,  Abgaben  und  Zinsen  aller  Art,  mit  Ausnahme  der  Laudemien,
zu  Hülfe  zu  kommen.  Die  Zinsen  werden  unter  die  einzelnen  Wirthe
nach  Berhältniß  der  von  jedem  zu  entrichtenden  Staats-,  Kommunalund
  Dominial-Abgaben  vertheilt.
Seiffertfches  Legat.
Johanne  Charlotte  Ernestine  Scissert  (f  1842  zu  Berlin)  setzte
Behufs  Begründung  einer  milden  Stiftung  zur  Unterstützung  würdiger
und  hülfsbedürftiger  unverhciratheter  Prediger-Töchter  und  anderer
lediger  weiblicher  Personen  des  Mittelstandes,  von  welchen  immer  drei
zu  gleichen  Theilen  die  Zinsen  der  Stiftung  genießen  sollen,  ein  Legat
von  3000  Thlr.  aus.  Die  Verwaltung  steht  dem  Konsistorium  zu.
S  eitzsche  Stiftung,

von  dem  ehemaligen  Kur-Trierschen  Obersten  Seitz  (f  1842)  für  die
Armen  zu  Ehrenbrcitstein  und  Pfaffendorf  begründet,  indem  er  sie
zum  Universal-Erben  einsetzte.  Die  Hinterlassenschaft  betrug,  mit  Ausschluß ­
  einer  noch  zu  liquidirenden  Forderung  des  Erblassers  an  rückständigem ­
  Gehalt  7818  Thlr.,  wovou  er  den  Armen  zu  Ehrenbreitstem ­
  î  und  den  Armen  zu  Pfaffendorf  ļ  bestimmte.  Das  Kapital
sä  unter  dem  Ñamen  „Seitzsche  Stiftung"  gegen  hypothekarische
Sicherheit  angelegt,  niemals  aber  angegriffen  und  vermindert,  und  nur
der  Zins-Ertrag  für  die  Armen,  und  zwar  in  Pfasfendorf.  zur  Unterstützung ­
  der  Orts-,  insbesondere  der  Hausarmem  und  der  durch  UnsMàeķàņsĶîķ

schechts  verwendet;  ,n  Ehrenbreistcin  dagegen  1  der  Zinsen  wieder
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^hal  Ehrenbreitstem,  dem  Geburtsorte  des  Stifters,  falls  aber  früher
chon  c.n  solche  Anstalt  daselbst  bestehen  möchte,  das  Kapital  der  letzern
  überwiesen  iverden.  Außerdem  bestimmte  der  Erblasser,  daß  jedes
vnhr  an  seinem  Sterbetage  (7.  März)  Brod-Unterstützungen  aus  den
Zinsen  entnommen  und  an  die  Armen  verabreicht  werden  sollten;  in
4faffendorf  nach.  Maßgabe  des  jedesmaligen  Bedürfnisses,  in  Ehrcnbreitstem
  stets  nnt  100  Broten  à  4  Pfund.

Seldsches  Slipendium.
Eine  in  Gardclcgen  bestehende  Stiftung  von  jährlich  100  Thlr.  für
            
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