Full text: Preußisches Landbuch

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arrute, oder um das Gemein-Wesen verdiente Angehörige der Stadt, 
welche der protestantischen und ev. Religion angehören; Katholiken 
werden nur ausnahmsweise aufgenommen. Die Aufzunehmenden zahlen, 
wenn sie in den Genuß einer reichen Pröbe treten, Einkaufsgeld 50, 
Sterbegeld 25, Reccptionsgeld 6 Thlr.; wenn sie Minder-Pröbncr 
sind, resp. 20, 15 und 3 Thlr. Die Bezüge bestehen, außer freier 
Wohnung bei reichen Prüden in 71, bei Mindcr-Pröben in 34 Thlr. 
jährlich. Die Stiftung hat unterm 24. Juli 1850 neue Statuten er 
halten. 
Stift znm heiligen Leichnam in Anklam. 
1448 von dem Bürgermeister Col pin gegründet. Es sollen darin 
12 alte Leute, Männer und Frauen nicht um Freundschaft oder Liebe, 
sondern um Gotteswillen zugelassen und beherbergt werden. Die Ver 
waltung steht den Alterlcuten der Schumacher-Innung zu; an Auf 
nahme- und Sterbegeld werden 20 Thlr. gezahlt. 
Stift St. Gertrud zu Belgard. 
Eine selbstständige Wohlthätigkcits-Anstalt zur Aufnahme von 14 armen 
betagten Bürgern resp. Wittwen cv. luth. Konfession. Jährliche Ein 
nahme 300 Thlr. 
Stift St. Spiritus zu Belgard. 
Ein selbstständiges Institut, das 8 arme betagte Bürger resp. Wittwen 
ev. luth. Konfession aufnimmt. Jährliche Einnahme 250 Thlr. 
Stift St. Maria, Regina Godi, zu Brieg, 
aus milden Beiträgen begründet und 1860 eröffnet, soll es eine Zu- 
stttchtsstättc für Waisen und Kranke sein. Geleitet von barmherzigen 
Schwestern aus der Kongregation des h. Karl von Borromeo. 
Stift der Elenden zu Schönebeck. 
Eine alte Stiftung, in welcher 9 arme Frauen Obdach, Verpflegung 
und Armen-Untevststtzung erhalten. Die Verwaltung steht unter Aus 
sicht des Kirchen-Kollegiums zu St. Jakobi (Hermes II. 52.) 
Stifts-Gymnasium zu Zeitz. 
Aus einer alten lateinischen Schule hervorgegangen, führt die Anstalt 
den gegenwärtigen Namen seit 1820. Sie hat aus alten und neuen 
Zuwendungen ein Kapital von etwa 10,000 Thlr., dessen Zinsen zu 
Stipendien und Unterstützungen für Lehrer und Schüler verwendet 
werden (Wiese S. 276.). 
Stifts-Penfions-Fouds. 
Er dient zu Pensionen und Unterstützungen für hülfsbedürftige Wittwen 
und verwaisete Töchter höheren Standes in der ganzen Monarchie. 
Sein nächster Zweck ist, Wittwen und Töchter der in den Feldzügen 
von 18f~ gebliebenen, oder in Folge ihrer Verwundungen gestorbenen 
Militair-Personen vom Offiziers-Rang, im Fall ihrer Bedürftigkeit 
Pensionen zu gewähren, im Uebrigcn aber soll bei der Verfügung über 
diesen Fonds nach denselben Grundsätzen verfahren werden, welche bei Ver-
	        
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