Full text : Preußisches Landbuch

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Wendung  des  Pommerschen  und  Neumärkischen  Meliorations-Zinsen-Pensions-Fonds
  (s.  d.)  zur  Anwendung  kommen.  Die  Pensionen  fallen
fort  bei  Verheiratung  der  Pensionärinnen  und  bei  deren  Uebergang
in  eine  Stistostelle.  Auch  darf  eine  Pensionärin  nicht  aus  verschiedenen
Fonds  Pensionen  beziehen.  Die  Pensionen  werden  vom  Könige  auf
den  Vorschlag  des  Ministers  des  Innern  bewilligt.
Stiftung  für  Ehe-Jubelpaare,
s.  Elisabcth-Vercins-Stiftung.
Stiftung  zur  Erziehung  armer  Waisen  und  anderer  hülfsbedttrfriger  Kinder  in
Bacharach,
von  dem  Rentner  Joh.  Jacob  Lang  1857  für  Kinder  vorzugsweise
aus  der  ev.  Gemeinde  zu  Bacharach  begründet.  Die  Anstalt  hat  die
landesherrliche  Genehmigung  erhalten  und  besitzt  die  Rechte  der  juristischen ­
  Person.
Stiftung  für  unbemittelte  Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  vom  Feldwebel  abwärts.
Der  Fonds  besteht  aus  Ucberschüffcn  der  Beiträge,  welche  von  früheren
gedienten  Soldaten  aller  Grade  des  Preußischen  Heeres  für  die  dem
Prinzen  von  Preußen,  jetzigen  Könige  Wilhelm  bei  dessen  fünfzigjähriger
Jubelfeier  zu  widmende  Ehrengabe  dargebracht  wurden.  Die  Zinsen
dieses  Kapitals,  welches  1857  sich  auf  10,650  Thlr.  belief,  werden
am  1.  Januar  jeden  Jahres  in  gleichen  Betragen,  von  mindestens  zehn
Thalern,  an  unbemittelte  Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  vom  Feldwebel ­
  abwärts,  welche  nicht  als  Senioren  den  Ehrensold  beziehen,  als
Ehrengeschenk  vertheilt.  Sobald  die  hiernach  zum  Genuß  Berechtigten
nicht  mehr  in  genügender  Anzahl,  oder  gar  nicht  mehr  vorhanden  sind,
treten  die  Inhaber  des  Militair-Ehrenzeichens'  an  ihre  Stelle.  Die
Auswahl  unter  den  vorgeschlagenen  Inhabern  bleibt  dem  Könige,  als
Protektor  der  Stiftung,  vorbehalten,  die  Verwaltung  des  Fonds  und
die  Vorschläge  sind  in  die  Hände  deS  Kriegs-Ministeriums,  Abtheilung
ftir  das  Invalide,i-Wesen  gelegt  (Statut  vom  7.  Mai  1857).  Die  Stiftung ­
  erhielt  mehrere  Zuwendungen:  so  von  Th.  Flatau  500  Thlr.
(1858);  aus  dem  Fonds  zur  Errichtung  eines  Denkmals  für  den
Grafen  von  Brandenburg  ist  der  Uebcrschuß  von  4000  Thlr.  zur  Verwendung ­
  für  hülfsbedürftige  Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  zur  Belegung ­
  gestellt  (1862)  u.  s.  w.  Aus  den  am  1.  Januar  1865  zur
Pertheilung  gekommenen  Zinsen  der  Stiftung  wurden  27  Ordens-Inhaber ­
  mit  je  16  Thlr.  unterstützt.
Stiftung  für  Militair-Jnvaliden  und  Soldaten-Wittwen.
In  den  Jahren  18'i*  wurden  zum  Besten  der  Krieger  durch  eine  aus
namhaften  Männern  gebildete  Kommission  Sammlungen  veranstaltet,
deren  Fonds  schließlich  im  Betrage  von  11,000  Thlr.  die  Bestimmung
erhielt,  daß  Militair-Jnvaliden  und  Soldaten-Wittwen  aus  dein  ganzen
Preußischen  Heere  von  den  Zinsen  unterstützt  würden,  auch  solche
Krieger,  die^schon  den  Feldzug  von  1812  mitgemacht  hatten.  Lisco
(S.  127)  bemerkt,  daß  10  Invaliden  monatlich  je  3  Thlr.  —  360  Thlr.
            
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