Full text : Preußisches Landbuch

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arrute,  oder  um  das  Gemein-Wesen  verdiente  Angehörige  der  Stadt,
welche  der  protestantischen  und  ev.  Religion  angehören;  Katholiken
werden  nur  ausnahmsweise  aufgenommen.  Die  Aufzunehmenden  zahlen,
wenn  sie  in  den  Genuß  einer  reichen  Pröbe  treten,  Einkaufsgeld  50,
Sterbegeld  25,  Reccptionsgeld  6  Thlr.;  wenn  sie  Minder-Pröbncr
sind,  resp.  20,  15  und  3  Thlr.  Die  Bezüge  bestehen,  außer  freier
Wohnung  bei  reichen  Prüden  in  71,  bei  Mindcr-Pröben  in  34  Thlr.
jährlich.  Die  Stiftung  hat  unterm  24.  Juli  1850  neue  Statuten  erhalten. ­

Stift  znm  heiligen  Leichnam  in  Anklam.
1448  von  dem  Bürgermeister  Col  pin  gegründet.  Es  sollen  darin
12  alte  Leute,  Männer  und  Frauen  nicht  um  Freundschaft  oder  Liebe,
sondern  um  Gotteswillen  zugelassen  und  beherbergt  werden.  Die  Verwaltung ­
  steht  den  Alterlcuten  der  Schumacher-Innung  zu;  an  Aufnahme- ­
  und  Sterbegeld  werden  20  Thlr.  gezahlt.
Stift  St.  Gertrud  zu  Belgard.
Eine  selbstständige  Wohlthätigkcits-Anstalt  zur  Aufnahme  von  14  armen
betagten  Bürgern  resp.  Wittwen  cv.  luth.  Konfession.  Jährliche  Einnahme ­
  300  Thlr.
Stift  St.  Spiritus  zu  Belgard.
Ein  selbstständiges  Institut,  das  8  arme  betagte  Bürger  resp.  Wittwen
ev.  luth.  Konfession  aufnimmt.  Jährliche  Einnahme  250  Thlr.
Stift  St.  Maria,  Regina  Godi,  zu  Brieg,
aus  milden  Beiträgen  begründet  und  1860  eröffnet,  soll  es  eine  Zustttchtsstättc
  für  Waisen  und  Kranke  sein.  Geleitet  von  barmherzigen
Schwestern  aus  der  Kongregation  des  h.  Karl  von  Borromeo.
Stift  der  Elenden  zu  Schönebeck.
Eine  alte  Stiftung,  in  welcher  9  arme  Frauen  Obdach,  Verpflegung
und  Armen-Untevststtzung  erhalten.  Die  Verwaltung  steht  unter  Aussicht ­
  des  Kirchen-Kollegiums  zu  St.  Jakobi  (Hermes  II.  52.)
Stifts-Gymnasium  zu  Zeitz.
Aus  einer  alten  lateinischen  Schule  hervorgegangen,  führt  die  Anstalt
den  gegenwärtigen  Namen  seit  1820.  Sie  hat  aus  alten  und  neuen
Zuwendungen  ein  Kapital  von  etwa  10,000  Thlr.,  dessen  Zinsen  zu
Stipendien  und  Unterstützungen  für  Lehrer  und  Schüler  verwendet
werden  (Wiese  S.  276.).
Stifts-Penfions-Fouds.
Er  dient  zu  Pensionen  und  Unterstützungen  für  hülfsbedürftige  Wittwen
und  verwaisete  Töchter  höheren  Standes  in  der  ganzen  Monarchie.
Sein  nächster  Zweck  ist,  Wittwen  und  Töchter  der  in  den  Feldzügen
von  18f~  gebliebenen,  oder  in  Folge  ihrer  Verwundungen  gestorbenen
Militair-Personen  vom  Offiziers-Rang,  im  Fall  ihrer  Bedürftigkeit
Pensionen  zu  gewähren,  im  Uebrigcn  aber  soll  bei  der  Verfügung  über
diesen  Fonds  nach  denselben  Grundsätzen  verfahren  werden,  welche  bei  Ver-
            
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