Gräflich Vierecksche Stiftung zu Lossow (LebuS).
Dir Hof- und Staatsdame Gräfin v. Viereck (t 1854) setzte ein bei
der Kirchrnkasse in Lossow zu verwaltendes Legat von 2000 Thlr. mit
der Bestimmung aus, daß aus den Zinsen' desselben arme Kinder
der dortigen herrschaftlichen Tagelöhner, auch der Gemeinde, nach dem
Vorschlage des Predigers und Orts-Vorstandes freien Schul-Unterricht
erhalten, die nach Deckung dieses Bedürfnisses übrig bleibenden Gelder
aber für die Gutsarmen verwendet werden sollen.^
Viktoria-Stift, für Erziehrrinnen zu Berlin.
Im Jahr 1859 unter dem Protektorat der Frau Kron-Prinzessin von
einem Verein begründet, hat dasselbe den Zweck, mit Hülfe milder Bei
träge Erzieherinnen, welche eine Stelle suchen und in Berlin nicht
ortsangehörig sind (ausnahmsweise auch Berlinerinnen) eine Heimat zu
gewähren und ihnen zu einem passenden Wirkungskreise bchlllflich, so
mit aber auch dem Publikum nützlich zu sein. Vorsteherin Frau B oh -
ning (Unter den Linden 8). Die Aufzunehmenden zahlen wöchentlich
3i Thlr. für freie Station pränumerando.
Viktoria-Stiftung für Unterweisung und Erziehung blinder Mädchen.
Diese Anstalt ist von den Pommcrschen Ständen im Jahre 1858 zu
Neu-Torney gegründet und hat durch Kab.-Ordre vom 11. Februar
I860 die Rechte einer moralischen Person erhalten. Die Stände be
willigten 12,000 Thlr., von denen f zum Bau des Gebäudes ver
wendet, -1 zinsbar angelegt werden sollte. Vgl. Pommersche Blinden
anstalt für Knaben.
Viktoria- und Friedrich-Wilhelm-Stiftung zu Berlin,
aus Veranlassung der Vermählung des Kronprinzen Friedrich Wilhelm
Mit der Prinzessin Viktoria 1858 von Kaufleuten zur Unterstützung
alter und hülfsbedürftigcr Handlungsdiener mit 1000 Thlr. gegründet.
Zweck der Stiftung ist'die Unterstützung solcher Handlungsdiener, welche
in Berlin conditionirt habefl und durch Alter oder außerordentliche
Unglücksfalle in eine hülfsbedürftiye Lage gekommen sind; Handlungs-
diener, die wegen Alters unterstützt werden sollen, müssen mindestens
5 Jahre in Berlin servirt haben. Wohlthäter der Stiftung ist Jeder,
der derselben einen Beitrag zuwendet. Wohlthäter, welche 25 Thlr.
auf einmal bewilligen, werden als immerwährende Wohlthäter geführt.
Diese, sowie diejenigen Wohlthäter, welche jährlich 1 Thlr. und dai-
Über zahlen, sind in das Kuratorium wählbar. Am 25. Oûnustï leben
Jahres werden die Jahreszinsen des Stiftungs-Fonds nach Maßgabe
bes Bedürfnisses und des statutenmäßigen Zweckes vertheilt und die
außerdem vorhandenen Mittel deS Ausgabe Fonds verwendet. A)k
Stiftung hat die Rechte einer juristischen Person und wird von einem
Kuratorium unter Kontrole der Aeltestcn der Kaufmannfchast und unter
Aufsicht des Polizei-Präsidii verwaltet; 1863 wurden 102 liner-
Atzungen an 17 Personen, im Ganzen 639 Thlr. verausgabt.