Full text : Preußisches Landbuch

Gräflich  Vierecksche  Stiftung  zu  Lossow  (LebuS).
Dir  Hof-  und  Staatsdame  Gräfin  v.  Viereck  (t  1854)  setzte  ein  bei
der  Kirchrnkasse  in  Lossow  zu  verwaltendes  Legat  von  2000  Thlr.  mit
der  Bestimmung  aus,  daß  aus  den  Zinsen'  desselben  arme  Kinder
der  dortigen  herrschaftlichen  Tagelöhner,  auch  der  Gemeinde,  nach  dem
Vorschlage  des  Predigers  und  Orts-Vorstandes  freien  Schul-Unterricht
erhalten,  die  nach  Deckung  dieses  Bedürfnisses  übrig  bleibenden  Gelder
aber  für  die  Gutsarmen  verwendet  werden  sollen.^
Viktoria-Stift,  für  Erziehrrinnen  zu  Berlin.
Im  Jahr  1859  unter  dem  Protektorat  der  Frau  Kron-Prinzessin  von
einem  Verein  begründet,  hat  dasselbe  den  Zweck,  mit  Hülfe  milder  Beiträge ­
  Erzieherinnen,  welche  eine  Stelle  suchen  und  in  Berlin  nicht
ortsangehörig  sind  (ausnahmsweise  auch  Berlinerinnen)  eine  Heimat  zu
gewähren  und  ihnen  zu  einem  passenden  Wirkungskreise  bchlllflich,  somit ­
  aber  auch  dem  Publikum  nützlich  zu  sein.  Vorsteherin  Frau  B  oh  -
ning  (Unter  den  Linden  8).  Die  Aufzunehmenden  zahlen  wöchentlich
3i  Thlr.  für  freie  Station  pränumerando.
Viktoria-Stiftung  für  Unterweisung  und  Erziehung  blinder  Mädchen.
Diese  Anstalt  ist  von  den  Pommcrschen  Ständen  im  Jahre  1858  zu
Neu-Torney  gegründet  und  hat  durch  Kab.-Ordre  vom  11.  Februar
I860  die  Rechte  einer  moralischen  Person  erhalten.  Die  Stände  bewilligten ­
  12,000  Thlr.,  von  denen  f  zum  Bau  des  Gebäudes  verwendet, ­
  -1  zinsbar  angelegt  werden  sollte.  Vgl.  Pommersche  Blindenanstalt ­
  für  Knaben.
Viktoria-  und  Friedrich-Wilhelm-Stiftung  zu  Berlin,
aus  Veranlassung  der  Vermählung  des  Kronprinzen  Friedrich  Wilhelm
Mit  der  Prinzessin  Viktoria  1858  von  Kaufleuten  zur  Unterstützung
alter  und  hülfsbedürftigcr  Handlungsdiener  mit  1000  Thlr.  gegründet.
Zweck  der  Stiftung  ist'die  Unterstützung  solcher  Handlungsdiener,  welche
in  Berlin  conditionirt  habefl  und  durch  Alter  oder  außerordentliche
Unglücksfalle  in  eine  hülfsbedürftiye  Lage  gekommen  sind;  Handlungsdiener,
  die  wegen  Alters  unterstützt  werden  sollen,  müssen  mindestens
5  Jahre  in  Berlin  servirt  haben.  Wohlthäter  der  Stiftung  ist  Jeder,
der  derselben  einen  Beitrag  zuwendet.  Wohlthäter,  welche  25  Thlr.
auf  einmal  bewilligen,  werden  als  immerwährende  Wohlthäter  geführt.
Diese,  sowie  diejenigen  Wohlthäter,  welche  jährlich  1  Thlr.  und  dai-Über
  zahlen,  sind  in  das  Kuratorium  wählbar.  Am  25.  Oûnustï  leben
Jahres  werden  die  Jahreszinsen  des  Stiftungs-Fonds  nach  Maßgabe
bes  Bedürfnisses  und  des  statutenmäßigen  Zweckes  vertheilt  und  die
außerdem  vorhandenen  Mittel  deS  Ausgabe  Fonds  verwendet.  A)k
Stiftung  hat  die  Rechte  einer  juristischen  Person  und  wird  von  einem
Kuratorium  unter  Kontrole  der  Aeltestcn  der  Kaufmannfchast  und  unter
Aufsicht  des  Polizei-Präsidii  verwaltet;  1863  wurden  102  liner-Atzungen
  an  17  Personen,  im  Ganzen  639  Thlr.  verausgabt.
            
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