Full text : Preußisches Landbuch

Gleiwitz  und  andere  Menschenfreunde  aus  milden  Gaben  hergestellt.
Die  Anstalt  ist  auf  150  Personen  berechnet,  am  4.  Novbr.  1862  eröffnet, ­
  besitzt  Korporations-Rechte  und  hat  einschließlich  einer  Fundation
des  Erzpriesters  Hansel  einen  Fonds  von  10,000  Thlr.  angesammelt.
Seit  Eröffnung  der  Anstalt  am  4.  November  1862  bis  Ende  December ­
  1863  befanden  sich  in  unentgeltlicher  Pflege  und  Erziehung  21  Waisenkinder ­
  gegen  eine  jährliche  Pension  von  24  bis  36  Thlr,  10  als
Pensionaire  mit  einem  jährlichen  Pensionssatze  von  40  bis  50  Thlr.
im  Ganzen  41  Kinder.  Die  Pflege  und  Erziehung  derselben  leiten
fünf  barmherzige  Schwestern,  während  sich  fünf  andere  der  ambulanten
unentgeltlichen  Krankenpflege  in  der  Stadt  und  Umgegend  ohne  Unterschied ­
  der  Konfession  widmen.  Die  Erhaltung  der  Letzteren  wird  durch
einen  Verein  von  Wohlthätern  in  Gleiwitz  und  der  Umgegend  und
durch  Unterstützungen  aus  dem  Mutterhause  in  Neisie  ermöglicht.
Waisenhaus  zu  Görlitz.
Städtische  Anstalt,  in  welcher  sich  durchschnittlich  37  Kinder  befinden.
Sie  hatte  1861  ein  (Stiftungs-)  Vermögen  von  31,404  Thlr.
Waisenhaus  zu  Graffa»  (Stendal),
sur  Aufnahme  von  10  Mädchen  vorzugsweise  aus  der  Altmark.  Ist
1849  begründet  und  wird  durch  milde  Beiträge  unterhalten.
Waisenhaus  für  ev.  Mädchen  zu  Graudeuz,
1857  von  dem  Direktor  der  höheren  Töchterschule  Borrmann  im
Verein  mit  evang.  gesinnten  Bewohnern  der  Stadt  gegründet  und  durch
milde  Beiträge  vorzugsweise  der  Schülerinnen  der  ev.  Mädchen-Schule
unterhalten.  Das  Hans  enthält  9  Mädchen.
Waisenhaus  zu  Halle.
Ein  Theil  der  Frankeschen  Stiftungen,  nimmt  diese  Anstalt  zur  Zeit  114
Knaben  und  16  Mädchen  zur  kostenfreien  Erziehung  auf.  Es  sind  dies
verwaiset«  Kinder  ev.  Konfession,  vorzüglich  Knaben  aus  den  mittleren
Ständen,  welche  in  der  Ehe  erzeugt,  unvermögend,  gesund  und  nicht
verwahrloset  sind.  Die  Aufnahme  findet  statt  im  Alter  von  10—12
wahren.  Die  nicht  znm  Stndiren  geeigneteil  Knaben  werden  nach  vollendetem ­
  14  ten  Lebensjahre  konfirinirt  und  entlassen,  die  andern  können
öen  Gyinnasial-KursttS  in  der  Anstalt  dltrchmachen.  Die  Mädchen  besuchen ­
  die  Töchter-Bürgerschule  bis  zu  ihrer  Entlassung,  welche  im
15  ten  Jahre  nach  geschehener  Einsegnung  stattfindet/  Bei  dem  Abgange
  wird  den  Zöglingen  eine  angemessene  Ausstattung  gewährt,  Sute
"eue  Waisen-Ştà  wurde  1863,  bei»  der  Feier  des  200jährigen  Geburtstags ­
  Frankes  von  de«.für  diese  Feier  zusammengetretenen  Ko-'Uļtä
  mit  2500  Thlr.  begründet.  ^Vgl.  De  ge,  Graf  Sack,  Salchow,
t  e  ck  e  l  b  e  r  g  rc.
Waisenhaus  zu  Heitigenstadt,
für  katholische  Mädchen  von  der  Wittwe  des  Kaufmanns  Wolf  geşiiftet,
  welche  zu  diesem  Zweck  (1834)  3250  Thlr.  Gold  und  1753
            
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