__ 80 L_
Z-ihe.
Geh. Kriegsrath zu Berlin (f 1832) bestimmte 10,000 Thlr., aus
deren Zinsen kranke und dürftige Familienväter oder Wittwen, aus
der arbeitenden Klasse, die sich vom Tagelohn nähren, sowie auch arme
Fabrikanten, als Weber, die keinen eigenen Laden haben, mit täglich
10 Sgr. unterstützt werden sollen. Das Legat wird bei der städtischen
Haupt-Stiftungskasie verwaltet. (Lisko S. 83.)
Zetol off sche Vermächtnisse.
Von der 1840 zu Danzig f Wittwe Zekolofs geb. Glabatz herrührend.
Sie vermachte u. A. : 1) der dortigen reformirten niederländischen
Armenkasse 800 Thlr.; 2) der kaufmännischen Kornhändler-Gesellen-Armenkasse
1000 Thlr., deren Zinsen alljährlich am Sonntage
Trinitatis, dem Hochzeitstage der Erblasserin, zur Bertheilung an
notorisch arme Wittwen kommen sollen; 3) der Krämerherren-Armenkasse
1000 Thlr., deren Zinsen, gleichfalls am Trinitatis-Sonntage
jeden Jahres, an arme Krämer-Wittwen zu vertheilen sind; 4) dem
Armen-Jnstitut zu Pelonken 1000 Thlr. Behufs Verwendung der
Zinsen zur Beköstigung der in dem Institut befindlichen Armen am
Sonntage Trinitatis jeden Jahres; 5) dem Kinder- und Waisenhause
zu Danzig 1000 Thlr. Von den Zinsen sollen die Zöglinge alljährlich
am Sonntage Trinitatis außerordentlich beköstigt werden; 6) dem
Stadt-Lazareth 500 Thlr. zu einem ähnlichen Zweck; 7) der kaufmännischen
Speicher-Armenkasse 500 Thlr. Endlich sollen 8) die
Zinsen von 10,000 Thlr. jährlich am Trinitatis-Sonntage unter 20
notorisch arme Kaufmanns-Wittwen zu gleichen Theilen vertheilt werden.
Die Stiftung, welche unter dem 5. Dezember 1840 die landesherrliche
Genehnligung erhalten hat, wird von zwei Kaufleuten verwaltet
und ist von der Ober-Aufsicht der Gerichte und des Magistrats
gänzlich befreit.
Joh. Bapt. Zerboni,
s. Erziehungs-Anstalt für verivaisete Mädchen zu Reiste.
Zeygnth-Stani« la wskische« Frauen-Stift zu Königsberg.
Eine der katholischen Gemeinde gehörige Anstalt (Landhosmeisterstraße
Nr. 14.)
v. Ziegenhorn,
Major a. D. (t 1830) vermachte seinen Nachlaß einem Militair-Erziehuugs-Jnstitute
junger Edelleute; und die Kabinets-Ordre vom
12. Januar 1838 bestimmte, daß dies Vermächtniß dem Kadetten-Jnstitute
zu Kulm, als einer größtentheils für junge Edelleute bestehenden
Erziehungs-Anstalt überwiesen werden solle. Die Zinsen belaufen
sich auf etwa 300 Thlr. und werden als Unterstützung für
würdige frühere Zöglinge jenes Instituts, welche aus dem Kadettenhause
zu Berlin in die Armee treten, bei ihrer Equipirung als Osstziere
verwendet.
Preuß. Landbuch.
51