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sind, gehören schon in eine andere Species und können daher
mit Quesnays Verfahren nur ganz im Allgemeinen verglichen
werden. Es ist nämlich etwas Anderes, ob man die BegrifiPe
des Rechnens und der Mathematik so anwendet, wie die Scholastiker
die Logik, oder ob man jene Vorstellungsarten nur
als Zerrbilder producirt. In dem einen Fall ist das Verfahren
bl OS leer und unfruchtbar; es können aber die sachlichen
Grundlagen und die leitenden Rechnungsformen an sich selbst
vollkommen richtig sein. In dem andern Fall ist das Gebühren
selbst mehr oder weniger widersinnig, und die Voraussetzungen
sind ebenso willkürlich und unverständlich, als der Zusammenhang,
in welchem sie sich vermöge der Zahlenangaben und der
Annahme von Zahlenverhältnissen befinden sollen.
Indem wir das Ncttoproduct von dieser bedenklichsten
Seite betrachtet haben, sind wir für ein in das Gebiet der
Praxis gehöriges Idol, nämlich für die einzige Steuer vorbereitet,
welche ebenfalls aus jenem Urfond und zwar gleich an
der Quelle geschöpft werden soll. Die verschiedenen Steuererhebungen
würden nach der Ansicht Quesnays doch schliesslich
immer das Ncttoproduct treffen, und es sei daher besser,
die kostspieligen Umwege zu vermeiden. Auf diese Weise ergiebt
sich die allgemeine Grundsteuer, welche hienach aus der
Grundrente zu zahlen ist. Wenn irgendwo, so machte sich in
diesem Punkt die thörichtste Gonsequenz der Grundanschauung
mit Händen greifbar, und der Sarkasmus eines Voltaire hatte
die schönste Gelegenheit, sich mit leichter Mühe zu bethätigen.
„Der Mann mit 40 Thalern”, welcher die Hälfte dieses Grundeinkommens
an physiokratischer Grundsteuer bezahlen muss
und die reichen Geschäftsleute oder sonst bereicherten Existenzen
steuerfrei ausgehen sieht, während er selbst verhungert, —
dies war das kleine Bildchen, mit welchem der Französische
Satiriker die Oekonomisten beschenkte.
Man würde jedoch irren, wenn man glaubte, die fraglichen
Ideen hätten zu der Praxis niemals Beziehungen erhalten. Auch
ohne die Physiokratie sind ähnliche, wenn auch nicht bis zum
Acussersten getriebene Irrthümer grade in der Steuergesetzgebung
wirksam geworden, und die Quesnayschen Vorstellungen
haben daher, wo sie nicht etwas ganz Neues anregten, wenigstens
mehrfach als Bestärkungsmittel gedient. Die falsche
Auffassung von der Bedeutung einer Grundsteuer, wie sie sich