WANDEEÜNGSVEELAUF ÜND GETROFFENE MASSNAHMEN. 167
sitzt das Reich z. B. durch die gewaltige Ausdehnung seiner
Finanzhoheit heute verschiedene Verwaltungszweige, in die
es die elsaß-lothringischen Beamten eingliedern kann. Im
übrigen aber muß erreicht werden, daß sich die Länder
der vertriebenen elsaß-lothringischen Beamten annehmen.
Wie viel leichter und reibungsloser eine Übernahme der
vertriebenen elsaß-lothringischen Beamten gewesen wäre,
wenn ein einheitlicher großer Staat hinter ihnen gestanden
hätte, läßt sich durch ein Beispiel unter den Vertriebenen
selbst am klarsten ersehen, und zwar an der Übernahme der
aus Elsaß-Lothringen verdrängten Reichseisenbahn- und
Reichspostbeamten. Gegenüber diesen Beamtenkategorien
stand die Verantwortlichkeit des Reiches von vornherein
fest, und das Reich hatte auch die Möglichkeit, sie in den
großen Betrieben der Reichseisenbahn — die Staatsbahnen
sind bekanntlich 1920 auf das Reich übergegangen — und
der Reichspost unterzubringen.
Bis Mitte September 1920 waren seit November 1918
rund 4000 Eisenbahnbeamte aus Elsaß-Lothringen aus
gewiesen oder ausgewandert.
Davon waren Mitte September 1920 bereits 3900 in den
preußischen oder süddeutschen Eisenbahndienst übernom
men worden. Rund 40 sind in den Ruhestand getreten.
Wegen der Übernahme der übrigen 60 schwebten noch Ver
handlungen.
An deutschen Eisenbahnarbeitern waren bis Mitte
September 1920 2800 ausgewiesen, 2750 von den verschie
denen Eisenbahnverwaltungen wieder in Stellung genom
men, 30 pensioniert, der Rest von 20 Arbeitern hat seinen
Dienst nicht wieder angetreten.
An Reichspostbeamten waren bis Mitte August 1920
rund 1300 ausgewiesen. Sie sind sämtlich nach deutschen
Postämtern versetzt worden.
Man nimmt gewiß mit Recht an, daß ohne die föde
ralistischen Hemmungen und die rechtliche unklare Stel
lung der vertriebenen elsaß-lothringischen Beamten deren
Unterbringung ebenso rasch erfolgt wäre, als die der Eisen
bahn- und Postbeamten.