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solchen Behältniss, wie es z. B. in Deutschland noch jetzt
durch eines der auf den Universitäten am meisten empfohlenen
sogenannten Lehrbücher, nämlich durch das lioschersche, repräsentirt
wird, kann man selbstverständlich keine rationelle
Kritik erwarten. Bei Behandlung des Listschen Systems wird
jedoch erst der Ort sein, über diese Spielart einer falschen
oder vielmehr nur angeblichen Geschichtlichkeit Einiges zu
bemerken und die Verkommenheit dieser Erscheinung im Contrast
mit der unvergleichlich hervorragenden Grösse der eben genannten
nationalökonomischen Vertretung des Deutschen Namens
zu charakterisiren.
Nicht einmal für die Erforschung der Alterthümer und
der Geschichten der verschiedenen Völker ist die eben bezcichnete
unkritische Art irgend zu gebrauchen. Will der allgemeine
Historiker, der sich die Darstellung einer Volksgeschichto,
z. B. des alten Griechenland, zur Aufgabe macht, in die Zustände
und Entwicklungsstufen der in Frage kommenden
Wirthschaitsverhältnissc tiefer eindringen, so bedarf er vor
allen Dingen einer festen Theorie über diejenigen Beziehungen
und Gesetze, welche sich zu keiner Zeit verleugnen. Mit diesen
Gesetzen kann er die verschiedensten Fälle und Gestaltungen
beherrschen, sobald er überhaupt gelernt hat, die veränderten
Ergebnisse zu beurtheilen, welche ein und derselbe wirthschaftliche
Satz bei seiner Anwendung auf verschiedene thatsächliche
Voraussetzungen liefert. Zu jenen Gesetzen gehören selbstverständlich
auch die Regeln der Entwicklung, nach welchen
sich die Aufeinanderfolge, der Grad von Beharrlichkeit und die
Veränderungen der ökonomischen Zustände bestimmen. Aussei -
dem wird es für die Kennzeichnung des wirthschaftlichen Bildungszustandes
eines solchen Volks in einer gegebenen Zeit
von grossem W er the sein, die Auslassungen der verschiedensten
Gattungen seiner Schriftsteller zu untersuchen. Die Thatsachen
selbst werden sich auf diese W eise aus den ungleich artigsten
Gebieten der Literatur erläutern und näher bestimmen lassen.
Namentlich wird man oft icstzustellen vermögen, wieweit das
ökonomische Bewusstsein reichte und welche Verhältnisse ini
wirthschaitlichen Leben gleichsam unbewusste Natui-thatsacheii
blieben. Grade aber für die Zwecke einer solchen Sonderung
und namentlich für die richtige Bestimmung der Grenzen, in
denen sich die wirthschaftlichen Vorstellungen bewegten, ist