849
List auch in ökonomischer Beziehung' zwischen dem Einzelnen
und der Menschheit das Mittelglied der Nation als Träger
eines relativ selbständigen Wirthschaftslebens ein. Er glaubte
hiemit etwas Aehnliches gethan zu haben, wie in ihrem Gebiet
die historische Rechtsschule, indem sie dem älteren Natur
recht gegenüber die nationalen Voraussetzungen und Daseins
formen des Rechts zum Bewusstsein gebracht hätte. Doch
hinkt diese Vergleichung insofern, als der Deutsche National
ökonom nicht rückwärts sondern vorwärts strebte, und als sein
Eifer nicht vornehmlich der Vergangenheit, sondern wesent
lich der Gegenwart und Zukunft galt. Auch begitindete. er
ein System, während sich die Cultur der Rechtswissenschaft
vorherrschend gegen alles Naturrecht kehrte und sich auf die
Feststellung einer möglichst reinen Theorie der alten Römi
schen Rechtsquollen oder aber in der Germanistischen Neben
richtung auf eine Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte be
schränkte. Allerdings hat List sein ökonomisches Nationalitäts-
princip auf die Geschichte begründet, wie dies auch die An
lage seines Werks zeigt. Er hat in dieser wie in andern Be
ziehungen eine achtungswerthe geschichtliche Methode ver
treten und ist als derjenige anzusehen, dessen Leistungen bis
jetzt allein dazu berechtigten, in Deutschland von einer eigen
artig historischen Behandlungsart der Nationalökonomie zu
reden. Richten wir jedoch unsere Aufmerksamkeit zunächst
speciell auf das grosse Princip, dessen Tragweite noch \on
mancher Nation in den verschiedensten Gestalten und ®
nach den gewaltigsten Veränderungen der Gesellschaft in r
fahrung gebracht worden dürfte.
Eine jede Nation, die gross genug ist, um einen in den
verschiedenen wesentlichen Beziehungen gehörig ausgerüsteten
Staat zu bilden, und die ausserdem in ihrem Bereich die Vor-
bedingungen einer allseitig wirthschaftlichen Entwicklung um-
schliosst, muss auch die Grundlage einer in einem gewissen
Maas so selbstgonugsamen Oekonomie werden. Sie muss sic
andern Nationen gegenüber auch wirthschaftlich als eine soli
darische Gemeinschaft betrachten, deren Interessen einen sei
ständigen Mittelpunkt haben und von denen der andern
nationalen Wirthschaftskörper zu unterscheiden sind. Wenn
nach dem modernen politischen Princip irgend eine über
wiegende Nationalität die Unterlage des Staats bilden muss, so