Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

849 
List auch in ökonomischer Beziehung' zwischen dem Einzelnen 
und der Menschheit das Mittelglied der Nation als Träger 
eines relativ selbständigen Wirthschaftslebens ein. Er glaubte 
hiemit etwas Aehnliches gethan zu haben, wie in ihrem Gebiet 
die historische Rechtsschule, indem sie dem älteren Natur 
recht gegenüber die nationalen Voraussetzungen und Daseins 
formen des Rechts zum Bewusstsein gebracht hätte. Doch 
hinkt diese Vergleichung insofern, als der Deutsche National 
ökonom nicht rückwärts sondern vorwärts strebte, und als sein 
Eifer nicht vornehmlich der Vergangenheit, sondern wesent 
lich der Gegenwart und Zukunft galt. Auch begitindete. er 
ein System, während sich die Cultur der Rechtswissenschaft 
vorherrschend gegen alles Naturrecht kehrte und sich auf die 
Feststellung einer möglichst reinen Theorie der alten Römi 
schen Rechtsquollen oder aber in der Germanistischen Neben 
richtung auf eine Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte be 
schränkte. Allerdings hat List sein ökonomisches Nationalitäts- 
princip auf die Geschichte begründet, wie dies auch die An 
lage seines Werks zeigt. Er hat in dieser wie in andern Be 
ziehungen eine achtungswerthe geschichtliche Methode ver 
treten und ist als derjenige anzusehen, dessen Leistungen bis 
jetzt allein dazu berechtigten, in Deutschland von einer eigen 
artig historischen Behandlungsart der Nationalökonomie zu 
reden. Richten wir jedoch unsere Aufmerksamkeit zunächst 
speciell auf das grosse Princip, dessen Tragweite noch \on 
mancher Nation in den verschiedensten Gestalten und ® 
nach den gewaltigsten Veränderungen der Gesellschaft in r 
fahrung gebracht worden dürfte. 
Eine jede Nation, die gross genug ist, um einen in den 
verschiedenen wesentlichen Beziehungen gehörig ausgerüsteten 
Staat zu bilden, und die ausserdem in ihrem Bereich die Vor- 
bedingungen einer allseitig wirthschaftlichen Entwicklung um- 
schliosst, muss auch die Grundlage einer in einem gewissen 
Maas so selbstgonugsamen Oekonomie werden. Sie muss sic 
andern Nationen gegenüber auch wirthschaftlich als eine soli 
darische Gemeinschaft betrachten, deren Interessen einen sei 
ständigen Mittelpunkt haben und von denen der andern 
nationalen Wirthschaftskörper zu unterscheiden sind. Wenn 
nach dem modernen politischen Princip irgend eine über 
wiegende Nationalität die Unterlage des Staats bilden muss, so
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.