Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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List  auch  in  ökonomischer  Beziehung'  zwischen  dem  Einzelnen
und  der  Menschheit  das  Mittelglied  der  Nation  als  Träger
eines  relativ  selbständigen  Wirthschaftslebens  ein.  Er  glaubte
hiemit  etwas  Aehnliches  gethan  zu  haben,  wie  in  ihrem  Gebiet
die  historische  Rechtsschule,  indem  sie  dem  älteren  Naturrecht ­
  gegenüber  die  nationalen  Voraussetzungen  und  Daseinsformen ­
  des  Rechts  zum  Bewusstsein  gebracht  hätte.  Doch
hinkt  diese  Vergleichung  insofern,  als  der  Deutsche  Nationalökonom ­
  nicht  rückwärts  sondern  vorwärts  strebte,  und  als  sein
Eifer  nicht  vornehmlich  der  Vergangenheit,  sondern  wesentlich ­
  der  Gegenwart  und  Zukunft  galt.  Auch  begitindete.  er
ein  System,  während  sich  die  Cultur  der  Rechtswissenschaft
vorherrschend  gegen  alles  Naturrecht  kehrte  und  sich  auf  die
Feststellung  einer  möglichst  reinen  Theorie  der  alten  Römischen ­
  Rechtsquollen  oder  aber  in  der  Germanistischen  Nebenrichtung ­
  auf  eine  Deutsche  Reichs-  und  Rechtsgeschichte  beschränkte. ­
  Allerdings  hat  List  sein  ökonomisches  Nationalitätsprincip
  auf  die  Geschichte  begründet,  wie  dies  auch  die  Anlage ­
  seines  Werks  zeigt.  Er  hat  in  dieser  wie  in  andern  Beziehungen ­
  eine  achtungswerthe  geschichtliche  Methode  vertreten ­
  und  ist  als  derjenige  anzusehen,  dessen  Leistungen  bis
jetzt  allein  dazu  berechtigten,  in  Deutschland  von  einer  eigenartig ­
  historischen  Behandlungsart  der  Nationalökonomie  zu
reden.  Richten  wir  jedoch  unsere  Aufmerksamkeit  zunächst
speciell  auf  das  grosse  Princip,  dessen  Tragweite  noch  \on
mancher  Nation  in  den  verschiedensten  Gestalten  und  ®
nach  den  gewaltigsten  Veränderungen  der  Gesellschaft  in  r
fahrung  gebracht  worden  dürfte.
Eine  jede  Nation,  die  gross  genug  ist,  um  einen  in  den
verschiedenen  wesentlichen  Beziehungen  gehörig  ausgerüsteten
Staat  zu  bilden,  und  die  ausserdem  in  ihrem  Bereich  die  Vorbedingungen
  einer  allseitig  wirthschaftlichen  Entwicklung  umschliosst,
  muss  auch  die  Grundlage  einer  in  einem  gewissen
Maas  so  selbstgonugsamen  Oekonomie  werden.  Sie  muss  sic
andern  Nationen  gegenüber  auch  wirthschaftlich  als  eine  solidarische ­
  Gemeinschaft  betrachten,  deren  Interessen  einen  sei
ständigen  Mittelpunkt  haben  und  von  denen  der  andern
nationalen  Wirthschaftskörper  zu  unterscheiden  sind.  Wenn
nach  dem  modernen  politischen  Princip  irgend  eine  überwiegende ­
  Nationalität  die  Unterlage  des  Staats  bilden  muss,  so
            
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