fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

HO Zweiter Teil. Kandel. V. Kandelsunternehmung rc. 
Noten- und Depositenbanken gehören hierher. Im Fabrikwesen eignen sich dazu 
Spinnereien, Brauereien, Zuckerfabriken, chemische Fabriken, Pulverfabriken rc. Im 
Bergbau mit wechselndem Kapitalbedarf und wechselnden Chancen ist die Aktiengesellschaft 
nicht so erfolgreich und im Erzbergbau weniger als im Kohlenbergbau. Für den 
Warenhandel eignet sie sich im allgemeinen nicht, aber wohl für das Großmagazin. 
Zu den Schwächen des Beamtenbetriebes überhaupt kommen nun die aus der 
eigenen Natur der Aktiengesellschaft entstammenden. Ihr Erfolg hängt davon ab, daß 
sie tüchtige und ehrenhafte Beamte gewinnt. Je allgeineiner die Aktiengesellschaft wird, 
je zahlreicher das Beamtenpersonal wird, um so mehr bildet sich dieses Privat 
beamtentum zu einem Beruf und zu einem Stand aus. Es wird eiu wichtiges Mittel 
des Aufsteigens für mittellose begabte, tüchtige Leute. Das Beamtentum der 
Aktiengesellschaften bedeutet eine wichtige Verstärkung des Mittelstandes, in ähnlicher 
Lage wie die Staats- und Kommunalbcamten, nicht so abhängig wie die Beamten 
anderer Großbettiebe. Aber der tüchtige Beamte wird im allgemeinen mehr dem 
öffentlichen Dienste zustreben. Wollen die Aktiengesellschaften sich solche Leute sichem, 
so müssen sie, wenigstens für die in leitenden Stellungen befindlichen, sehr hohe Gehälter 
zahlen. Diese und die Tantiemen an Vorstand und Aufsichtsrat machen die Wirtschaft 
der Aktiengesellschaft leicht unverhältnismäßig teuer. Auf der anderen Seite ist die 
Aktiengesellschaft regelmäßig noch viel weniger als eine öffentliche Körperschaft imstande, 
ihre leitenden Beamten zu kontrollieren. Wo der Beamtenbetrieb überhaupt 
erprobt und bewährt ist, wird die öffentliche Unternehmung billiger 
und besser wirtschaften als die Aktiengesellschaft, und tatsächlich sehen wir 
Staat und kommunale Körperschaften solche Beamtenbetriebe übernehmen: Eisenbahnen, 
Versicherung, Bankbetrieb, Gas- und Wasseranstalten. Elekttizitätswerke und Straßen 
bahnen sangen an zu folgen. Die Aktiengesellschaft erscheint von diesem Gesichtspunkt 
aus als das Versuchsfeld des öffentlichen Betriebes. 
Die Schwäche der Aktiengesellschaft als Unternehmung stammt aber noch aus 
einer zweiten Quelle: dem Charakter der Aktie. Die Aussicht auf wechselnde 
Dividenden hat sofort bei Entstehung der Aktie das Spiel, die Agiotage, die Speku 
lation auf das Steigen und Fallen der Kurse hervorgerufen. Schon 1610 erscheint 
in Kolland das erste Editt gegen die Mißbräuche des Attienhandels, und die meisten 
modernen Gegner des Aktienwesens bekämpfen in ihm die Aktie als Spekulationsobjekt. 
Der Vorstand der Aktiengesellschaft wird durch die Rücksicht auf die Kurse viel 
fach beeinflußt und gehemmt. Die Notwendigkeit, möglichst hohe Dividenden heraus 
zuwirtschaften, ist eine Gefahr für den Bestand der Aktiengesellschaft, wenn darüber 
die Vorsicht für die zukünftige Gestaltung außer acht gelassen wird (verschleierte Bilanzen, 
ungenügende Reserven). Sie ist aus allgemeinen Gründen bedenklich, wenn solche 
Unternehmungen einen nwnopolistischen Charakter haben und das Publikum zur Zahlung 
unnötig hoher Preise zwingen (Gasanstalten, Straßenbahnen rc.). Auch aus diesem 
Gninde kann Ersatz der Aktien- durch die öffentliche Unternehmung wünschenswert 
erscheinen, bei welcher der Gewinn der Gesamtheit zugute kommt oder die Preise 
für die Leistungen ermäßigt werden. 
Daß die Aktie Spekulationsobjekt ist, hat aber mehr noch, als für die laufende 
Verwaltung, für Entstehen und Vergehen der Aktiengesellschaften Bedeutung. 
Die Gründung von Aktiengesellschaften, die Umwandlung bestehender Unternehmungen 
in Aktienuntemehmungen kann leicht zu gröblichen Mißbräuchen und schwindelhaften 
Manipulationen benutzt werden. Die Sacheinlagen (Apports) werden zu hoch berechnet, 
unmäßige Gründergewinne eingestrichen, die Kurse durch Scheinverkäufe so lange hoch 
gehalten, bis die Aktien im Publikum untergebracht sind, worauf solche Unternehmungen 
nachher wegen der übermäßigen Köhe des Grundkapitals nicht gedeihen können, auf 
bescheidener Grundlage rekonstruiert oder über kurz oder lang wiederaufgelöst werden.
	        
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