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Verfahrens lieferten. Man hatte auf Veranlassung der Er-
schiessungen und noch schlimmeren Gräuel, deren sich die
Versailler gegen die Gefangenen schuldig machten, ein Decret
erlassen, demzufolge die gefangenen Spione, die man nach dem
gemeinen Völkerrecht einfach tödten konnte, sowie die mit den
Versaillern conspirirenden Personen nach einem sorgfältigen,
mit allen Bürgschaften freier Vertheidigung umgebenen gericht
lichen Verfahren dazu verurtheilt werden konnten, als Geiseln
detinirt zu bleiben. Man hatte den Versailler Verfalirungsarten
und Gräueln gegenüber gedroht, auf jede Erschiessung mit der
dreifachen Anzahl zu antworten, die jedesmal aus den erwähn
ten Geiseln auszuloosen wäre. Man hatte aber diese Repres
salien nicht ausgeführt, und als den Versaillern von Neuem
der Kamm zu besondern Unthaten in Folge der menschlichen
Milde ihrer Feinde geschwollen war, das Decret nach mehreren
Wochen formell in Erinnerung gebracht, aber dann wiederum
ohne Ausführung gelassen. Eine wirkliche Erschiessung von
Geiseln hat erst stattgefunden, als keine Communeregierung
mehr existirte und die furchtbar blutige Maiwochc einige
Nationalgarden antrieb, auf eigne Hand ihre ermordeten Frauen,
Kinder und Väter durch Execution von 64 Detinirten zu
rächen. Ein solcher Act war allerdings keine Gerechtigkeit;
die Commune hätte ihn nicht vornehmen können, theils weil
er ihrer bisher geübten Humanität nicht entsprach, theils weil
er auch in gar keinem Verhältniss zu dem Umfang und der
Artung der Versailler Metzeleien und raffinirten Gräuel ge
standen haben würde. Die Commune hatte nichts gethan, als
man formell die Nothzüchtigungen von weiblichem Personal der
Ambulanzen durch die Versailler mit den darauf folgenden
sofortigen Füsilirungen dieser Frauen, als dem würdigen Nach
spiel der gewaltsamen Geschlechtsacte, festgestellt hatte. Sie
hatte nichts gethan, als gleiche Thaten und Massakrirungen in
friedlichen Wohnungen, wo sich zufällig verpflegte Verwundete
gefunden hatten, vor den Augen geknebelter und im Todes
kampf ringender Eltern an ihren Töchtern verübt wurden und
mit der Metzelei der Reste und ganzen Familien abschlossen.
Sie war mit einem das verruchteste Räuberthum in mehreren
Richtungen überbietenden Feinde nach Grundsätzen einer mil
den Humanität verfahren, wie sie fast nur in der Gegenseitig
keit idealer Zustände und eines selbst im Streite nicht auf-