Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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Verfahrens  lieferten.  Man  hatte  auf  Veranlassung  der  Erschiessungen
  und  noch  schlimmeren  Gräuel,  deren  sich  die
Versailler  gegen  die  Gefangenen  schuldig  machten,  ein  Decret
erlassen,  demzufolge  die  gefangenen  Spione,  die  man  nach  dem
gemeinen  Völkerrecht  einfach  tödten  konnte,  sowie  die  mit  den
Versaillern  conspirirenden  Personen  nach  einem  sorgfältigen,
mit  allen  Bürgschaften  freier  Vertheidigung  umgebenen  gerichtlichen ­
  Verfahren  dazu  verurtheilt  werden  konnten,  als  Geiseln
detinirt  zu  bleiben.  Man  hatte  den  Versailler  Verfalirungsarten
und  Gräueln  gegenüber  gedroht,  auf  jede  Erschiessung  mit  der
dreifachen  Anzahl  zu  antworten,  die  jedesmal  aus  den  erwähnten ­
  Geiseln  auszuloosen  wäre.  Man  hatte  aber  diese  Repressalien ­
  nicht  ausgeführt,  und  als  den  Versaillern  von  Neuem
der  Kamm  zu  besondern  Unthaten  in  Folge  der  menschlichen
Milde  ihrer  Feinde  geschwollen  war,  das  Decret  nach  mehreren
Wochen  formell  in  Erinnerung  gebracht,  aber  dann  wiederum
ohne  Ausführung  gelassen.  Eine  wirkliche  Erschiessung  von
Geiseln  hat  erst  stattgefunden,  als  keine  Communeregierung
mehr  existirte  und  die  furchtbar  blutige  Maiwochc  einige
Nationalgarden  antrieb,  auf  eigne  Hand  ihre  ermordeten  Frauen,
Kinder  und  Väter  durch  Execution  von  64  Detinirten  zu
rächen.  Ein  solcher  Act  war  allerdings  keine  Gerechtigkeit;
die  Commune  hätte  ihn  nicht  vornehmen  können,  theils  weil
er  ihrer  bisher  geübten  Humanität  nicht  entsprach,  theils  weil
er  auch  in  gar  keinem  Verhältniss  zu  dem  Umfang  und  der
Artung  der  Versailler  Metzeleien  und  raffinirten  Gräuel  gestanden ­
  haben  würde.  Die  Commune  hatte  nichts  gethan,  als
man  formell  die  Nothzüchtigungen  von  weiblichem  Personal  der
Ambulanzen  durch  die  Versailler  mit  den  darauf  folgenden
sofortigen  Füsilirungen  dieser  Frauen,  als  dem  würdigen  Nachspiel ­
  der  gewaltsamen  Geschlechtsacte,  festgestellt  hatte.  Sie
hatte  nichts  gethan,  als  gleiche  Thaten  und  Massakrirungen  in
friedlichen  Wohnungen,  wo  sich  zufällig  verpflegte  Verwundete
gefunden  hatten,  vor  den  Augen  geknebelter  und  im  Todeskampf ­
  ringender  Eltern  an  ihren  Töchtern  verübt  wurden  und
mit  der  Metzelei  der  Reste  und  ganzen  Familien  abschlossen.
Sie  war  mit  einem  das  verruchteste  Räuberthum  in  mehreren
Richtungen  überbietenden  Feinde  nach  Grundsätzen  einer  milden ­
  Humanität  verfahren,  wie  sie  fast  nur  in  der  Gegenseitigkeit ­
  idealer  Zustände  und  eines  selbst  im  Streite  nicht  auf-
            
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