Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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es entband von den Rückständigkeiten und Zahlungen für die 
Quartale der Belagerung und der noch bestehenden anomalen 
Zustände. Auch blos moratorische Hinausschiebungen anderer 
Art wären zu erwähnen, wenn diese nicht ein altes Auskunfts 
mittel bildeten, welches den specifischen Socialismus nichts an- 
geht. Verlassene oder ausser Thätigkeit gesetzte industrielle 
Etablissements mussten den Arbeitern wieder eröffnet werden. 
In finanzieller Beziehung setzte man das höchste Maass der 
Beamtengehälter auf die bescheidene Summe von 6000 Fr. 
herab. Die höchsten Functionäre der Commune und unter 
ihnen ihr Finanzminister waren aber thatsächlich für Tagelöhne 
thätig, wie sie auch von blossen Arbeitern bezogen werden. 
Die finanzielle Zurückhaltung der Commune hat selbst die 
Feinde überrascht, und die musterhaft sparsame Finanzverwal 
tung bildet einen Glanzpunkt inmitten jener gährenden und 
rasch wechselnden Verhältnisse. 
In ihrer Erklärung an das Französische Volk, abgedruckt 
in ihrem „Journal officiel” vom 20. April, hat die Commune in 
sehr gemässigter Weise die Gründe der heutigen Knechtschaft 
des Proletariats in den verschiedenen Richtungen der privile- 
girten Institutionen des alten Staats und der alten Gesellschaft 
mit Rücksicht auf Priesterthum, Beamtenthum und wirthschaft- 
liche Ausbeutung und Corruption wenigstens im Allgemeinen 
bezeichnet. Was sie in vereinzelten Richtungen zu thun oder 
wenigstens zu unternehmen vermochte, kann als Erläuterung 
ihrer auf das sittlich Wahre und auf das natürlich Gerechte 
abzielenden Bestrebungen dienen. Sie emancipirte den Unter 
richt völlig von der Priesterleitung und wies das Priesterthum 
in seine privaten Schranken. Sie verurtheilte den Geist des 
Raubes und der Eroberung, indem sie symbolisch mit dem 
Umstürzen der Napoleonssäule, des Denkmals der kriegerischen 
Unterwerfungen, die unnützen Völkerkämpfe, durch welche 
grosse Volkszwecke nicht gefördert werden, als in ihren Augen 
verworfen signalisirte. Dem eigentlichen Volk und seiner na 
turwüchsigen Moral entsprach sic aber in der eminent socialen 
Maassregel, durch welche die natürlichen Familienbande gegen 
das Privilegium der bevorzugten Vereinigungen gewahrt wer 
den sollten. Sie stellte nämlich die unehelichen Kinder den 
ehelichen gleich, wodurch sie allerdings zunächst schroffe Con- 
soquenzen, abpr auf die Dauer ein besseres Recht und bessere
	        
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