lief) der natürlichen Gesetze der Vermehrung und Vertheilung
der Befriedigungsmittel der Volksbedürfnisse — können wir
keineswegs gegen die Regierungsmänner absoluter Staaten
allein erheben; denn die Volksvertreter konstitutioneller Staaten
sind durchschnittlich eben so unwissend darin, eben so unbewußt
der wahren Bedingungen des Nationalwohls, häufig
mit eben so eiteln Bestrebungen beschäftigt. Da aber die
absoluten Regierungsmänner ihre Absolutheit unter dem
Vorgeben beanspruchen, daß sie, wegen besonderer Kenntnisse
und Fachbildung, das Volkswohl am vorzüglichsten zu
pflegen berufen sind, so ist ihnen diese Unwissenheit des
Allerwesentlichsten in ihrer Aufgabe am schwersten zur Last
zu legen. Die Wissenschaft der Staatswirthschaft ist bisher,
selbst unter ihren Lehrern, zu wenig durchgebildet; denn seit
dem großen Adam Smith hat sie wenige Fortschritte und
viele Abschweifungen gemacht; aber auch davon liegt die
Schuld an den Regierungsmännern, welche, anstatt an der
Ausbildung derselben zu arbeiten, sie eher unterdrücken und
verfälschen mochten, weil sie darin mißliebige Wahrheiten
witterten. Und wenn auch die klare Richtschnur einer untrüglichen
Wissenschaft ihnen nicht gegeben war, so durften
sie doch nicht das Ziel derselben aufgeben. Es ist ihnen,
als den berufenen Pflegern des Volksrechts, nimmermehr
zu verzeihen, wenn sie ihre Sorge darauf richten, eher die
Ausgleichung politischer Rechte zu verhindern, als die Vermehrung
und gleichmäßigere Vertheilung der Lebensbefriedigung
zu erstreben, — oder sogar dieses höchste Ziel jenem
fraglichen Zwecke opfern.