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oder in der Stadt betreibe, ob er Rittergutsbesitzer, Bauer
oder Städter heiße, macht nichts für sein Interesse an der
Geltendmachung des allgemeinen Rechtes, an der Beförderung
des politischen Fortschritts aus, wo mißbräuchliche
Vorrechte verschwunden sind; denn nur im Unrechte giebt
es Spaltungen und Krümmungen der Wege, — das Recht
hat eine einzige gerade Heerstraße. Die Vorgänge auf
unseren Landtagen dürften hinlänglich dargethan haben, daß
durch die nominelle Verschiedenheit der Stände keine wirkliche
Verschiedenheit der Richtungen bedingt wird. — Aus
der Absonderung der Provinzen können sich ebensowenig
abweichende Interessen und gegenseitig sich hemmende Bestrebungen
erzeugen. So lange alle Provinzen gleiche
Rechte genießen und gleiche Pflichten haben und keine auf
Kosten der anderen genießt, kann sich keine Spaltung der
politischen Richtung unter ihnen Herausstellen, wenn auch
vielleicht die Regsamkeit der Theilnahme an den gemeinsamen
Staatsinteressen sich in verschiedenen Graden zu
derselben Zeit unter ihnen äußert. Anhänglichkeit an eine
historisch ausgezeichnete Fürstenreihe, dankbar anerkennende
Schätzung einer humanen und intelligenten Gesetzgebung,
wie auch das ahnungsvolle Gefühl einer hohen Bestimmung
des preußischen Staats in der kommenden Geschichte Deutschlands,
dies alles überwiegt die täglich vor der allgemeinen
Kultur schwindende Verschiedenheit der Abstammung und
Sitte, und verbindet alle heterogenen Glieder in einem
einigen Bestreben zur Befestigung und Entwickelung eines
starken und großen Vaterlandes. Wo das Rechtsprinzip,