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gerechten Besitz wider Angriffe, sowohl von außen als von
innen her, zu vertheidigen; auch ist das Interesse an der
Integrität des Vaterlandes und der Aufrechterhaltung der
Ordnung in eben so hohem Grade mit dem Besitze eines
geistigen Vermögens verbunden; aber dieses Interesse ist
nicht stärker bei dem Besitze von Grund und Boden, als
mit dem Besitze anderen Eigenthums, vorwaltend; im Gegentheil
ist Grundeigenthum weniger als arideres der Gefahr
einer Vernichtung durch Umwälzungen ausgesetzt. In früheren
Zeiten, als Grundrente fast die einzige Quelle des
Reichthums und Gebietsvertheidigung die Hauptaufgabe für
den Staat war, da bot das Interesse des Landbesitzers
vorzugsweise eine Garantie für die Stabilität des staatlichen
Prinzips dar; es verräth aber Unwissenheit des Wesens
politischer Elemente, wenn man eine solche in ihm heute
noch sucht, da das bewegliche Eigenthum viel inniger an
die bestehende bürgerliche Ordnung für seine Erhaltung
gebunden ist. Gutsbesitzer müssen, nach dem jetzigen Betriebe
des Ackerbaus, unternehmende, vielseitige, mit der
Welt mitgehende Menschen sein; sie haben ein direktes Interesse
an Allem, was die Größe und Wohlhabenheit der
Bevölkerung mehrt: an leichter Besteuerung, raschem Umschwung,
verbesserter Kommunikation, entwickelter Thatkraft.
Ihre gebietende Stellung über zahlreiche Untergebene bildet
ihren Willen zur Selbstständigkeit aus, flößt eine Abneigung
gegen vielregierende Einmischung in ihre Anordnungen ein;
sie lernen den eigenen Kräften vertrauen und neigen sich
zur Unabhängigkeit; ihr Wohlstand, durch eigene Umsicht
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