54
durchgreifenden Zwangsmaßregeln sich erweisen müssen, obgleich
sie mit Reformen im Sinne der Zeitrichtung so kühn
als jede andere sein dürfen, auch leichter als andere solche
durchführen könnten. — Unter zivilisirten Nationen ist die
Regierung in dem Maße mächtig, als die Verfassung volksthümlich
ist; denn alsdann wird die ausführende Gewalt
von dem unwiderstehlichen Beschlusse der faktischen Uebermacht
stets unterstützt. Und seitdem in Preußen eine öffentliche
politische Stimmung sich entschieden kund thut, und
einen bestimmenden Einfluß auf den Regierungsgang äußert,
sreichen die bisherigen Mittel nicht mehr aus, um der Regierung
eine faktische Absolutheit zu bewahrenj. Bei der
Verschiedenheit der politischen Richtungen ist es nicht mehr
möglich, wie bei der vorherigen Theilnahmlosigkeit des Volks
für Staatsfragen, alle Kollisionen zu vermeiden; daher
muß die Regierung sich einen Rückhalt verschaffen, womit
sie sich sogar gegen starke Opposition geltend machen könne.
Um eine Uebermacht zu überwinden, giebt es in der Natur
überhaupt keine Erfindung; aber um sich stets auf der
Seite der Uebermacht zu befinden, mithin immer mächtig
zu sein, giebt es ein höchst einfaches Mittel, nämlich: dem
Monarchen Räthe zu verschaffen, die ihm nicht nur mit
Rath, sondern auch mit der That zur Seite stehen können —
Männer, welche, insofern sie das ganze Volk wahrhaft
repräsentiren, neben der Stimme ihrer Majorität auch die
Einstimmung der nationalen Uebermacht in die Vollstreckullg
des Beschlusses herbeibringen. Welche Kraft gewänne nicht
dadurch die ausführende Gewalt des Herrschers! Und um